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Kommunikation





         trieb und die Beratungskraft sich bereits kennen. Die Dau-  Eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner mit
         erpräsenz auf der Hofstelle ist gerade bei Schäferinnen   Kontaktdaten werden dem Schäfereibetrieb benannt.
         und Schäfern außerhalb der Stallsaison nicht gegeben.
         Unangekündigte Spontanbesuche werden von zuneh-      •  Die Erreichbarkeit der Beratungskraft / des LEV für
         mend mehr Betrieben als Störung im Betriebsablauf ge-  Rückfragen muss gegeben sein.
         sehen, die Beratungskraft rückt sich in die Nähe eines
         Vertreters. Für den Schäfereibetrieb ist keine Vorberei-  Inhaltliche / fachliche Aspekte:
         tung möglich und es kann ein zwiespältiger Eindruck über
         die Beratungskraft / den LEV entstehen („haben die   •  Gute Vorbereitung. Vor dem Gespräch müssen natur-
         nichts anders zu tun als in der Landschaft rumzufahren“).  schutzfachliche Aspekte, die aus Schutzgebiets-VO, Vor-
                                                               kommen bestimmter Arten (ASP) oder Natura 2000 u.a.
       •  Nicht selten ergeben sich aus einem fachlich-inhaltlichen   resultieren, dem LEV bewusst und präsent sein. Nur so
         Beratungsgespräch (z.B. Abstimmen des Weidemanage-    kann es gelingen, die naturschutzfachlichen Vorgaben
         ments auf naturschutzfachliche Anliegen / Restriktionen)   und die betrieblichen Rahmenbedingungen gleichzeitig
         Folgeaufgaben, z.B. ein neuer LPR-Vertrag oder Anpas-  im Blick zu haben und unter einen Hut zu bekommen.
         sungen bei bestehenden Förderanträgen oder LPR-Ver-
         trägen. Gleichgültig, ob der LEV selber zuständig ist oder   •  Die Visualisierung durch Betriebs- und Flurkarten sowie
         an eine zuständige Stelle im LRA weiterzuleiten ist: Wich-  Luftbilder vereinfacht die Kommunikation. Eine exakte
         tig ist, dass dies zeitnah geschieht. Bei Verzögerungen   und schnelle Übersicht über die vom Betrieb bewirtschaf-
         sollte eine kurze Rückmeldung an den Betrieb erfolgen.   teten Flächen erhält die Beratungskraft, wenn der Betrieb




                                 Anlass: z.B. Beweidungsschwierigkeiten oder geplante Biotopaufwertungsmaßnahmen


                                                                                              ULB, UNB
                         *Checkliste Informationsveranstaltung   Informationsveranstaltungen   Flurneuordnung
                                      vgl. Kapitel 5.4.                            Teilnahme,
                                                                                    Beratung   Forstverwaltung
                                                                                   (bei Bedarf)   Veterinärbehörde
                                                      Einzelgespräche mit SchäferInnen        Berufsverbände
                                     *vgl. Kapitel 3.3
                                                     Defizitbefragung, Maßnahmenplanung,      (Schäferei, Ziegen,
                                                      ggf. Vorbereitung der Umsetzungen       Landwirtschaft)
                                                                                              Naturschutzverbände
          *vgl. Kapitel 2.                                                                    MLR, UM
                              Naturschutzrechtliche Grundlagen
                                                       Kartographische Darstellung            RP Abteilungen 3 / 5
          *vgl. Kapitel 4.    Bestandskarte  des Schäferreviers                Mit Vorbereitung der    Stiftung Naturschutz-
                                                         Defizite + Probleme und   Konzeptumsetzung   fonds
                                                          Maßnahmenplanung
                       Maßnahmenkarte zu den Defiziten / Problemen                            LEL
                                                                                              Kommunen
                                                                                              usw.
                                                           Konzeptumsetzung
                                        *vgl. Kapitel 6
                                                            Lösungsansätze,
                                                         Beratung und Vorbereitung
                       Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen
                                                      LPR-Verträge, Biotopaufwertungs- und
                                                           Pflegemaßnahmen
          *vgl. Kapitel 7.   Landschaftspflegerichtlinie                         Konzeptumsetzung mit  / durch Behörden,
                                                                                     Verbänden, Unternehmer  u.w.
                              Kommune                                                     Kommunen
                            Flurneuordnung          Konzeptumsetzung ohne Behörden möglich   Untere Naturschutz- und
                                                                                      Landwirtschaftsbehörde,
                          Stiftung Naturschutzfonds BW   Landbesitzer und Nutzer       Regierungspräsidium
                          Kompensationsmaßnahme                                          Unternehmen
                                                             Verbände
                               FAKT                                                  Behörden und Berufsverbände
                                                                                     aus angrenzenden Landkreisen
                                                              Sonstige
                          Sensibilisierung                                               Flurneuordnung
                         der Bevölkerung
             *vgl. Kapitel 5.5.        Presse

                                                                       Vertragliche Flächensicherung
       Abbildung 27:  Ablaufschema für Kommunikation zwischen LEV und Schäfereibetrieb



                                                                                                             35
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