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Kommunikation
trieb und die Beratungskraft sich bereits kennen. Die Dau- Eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner mit
erpräsenz auf der Hofstelle ist gerade bei Schäferinnen Kontaktdaten werden dem Schäfereibetrieb benannt.
und Schäfern außerhalb der Stallsaison nicht gegeben.
Unangekündigte Spontanbesuche werden von zuneh- • Die Erreichbarkeit der Beratungskraft / des LEV für
mend mehr Betrieben als Störung im Betriebsablauf ge- Rückfragen muss gegeben sein.
sehen, die Beratungskraft rückt sich in die Nähe eines
Vertreters. Für den Schäfereibetrieb ist keine Vorberei- Inhaltliche / fachliche Aspekte:
tung möglich und es kann ein zwiespältiger Eindruck über
die Beratungskraft / den LEV entstehen („haben die • Gute Vorbereitung. Vor dem Gespräch müssen natur-
nichts anders zu tun als in der Landschaft rumzufahren“). schutzfachliche Aspekte, die aus Schutzgebiets-VO, Vor-
kommen bestimmter Arten (ASP) oder Natura 2000 u.a.
• Nicht selten ergeben sich aus einem fachlich-inhaltlichen resultieren, dem LEV bewusst und präsent sein. Nur so
Beratungsgespräch (z.B. Abstimmen des Weidemanage- kann es gelingen, die naturschutzfachlichen Vorgaben
ments auf naturschutzfachliche Anliegen / Restriktionen) und die betrieblichen Rahmenbedingungen gleichzeitig
Folgeaufgaben, z.B. ein neuer LPR-Vertrag oder Anpas- im Blick zu haben und unter einen Hut zu bekommen.
sungen bei bestehenden Förderanträgen oder LPR-Ver-
trägen. Gleichgültig, ob der LEV selber zuständig ist oder • Die Visualisierung durch Betriebs- und Flurkarten sowie
an eine zuständige Stelle im LRA weiterzuleiten ist: Wich- Luftbilder vereinfacht die Kommunikation. Eine exakte
tig ist, dass dies zeitnah geschieht. Bei Verzögerungen und schnelle Übersicht über die vom Betrieb bewirtschaf-
sollte eine kurze Rückmeldung an den Betrieb erfolgen. teten Flächen erhält die Beratungskraft, wenn der Betrieb
Anlass: z.B. Beweidungsschwierigkeiten oder geplante Biotopaufwertungsmaßnahmen
ULB, UNB
*Checkliste Informationsveranstaltung Informationsveranstaltungen Flurneuordnung
vgl. Kapitel 5.4. Teilnahme,
Beratung Forstverwaltung
(bei Bedarf) Veterinärbehörde
Einzelgespräche mit SchäferInnen Berufsverbände
*vgl. Kapitel 3.3
Defizitbefragung, Maßnahmenplanung, (Schäferei, Ziegen,
ggf. Vorbereitung der Umsetzungen Landwirtschaft)
Naturschutzverbände
*vgl. Kapitel 2. MLR, UM
Naturschutzrechtliche Grundlagen
Kartographische Darstellung RP Abteilungen 3 / 5
*vgl. Kapitel 4. Bestandskarte des Schäferreviers Mit Vorbereitung der Stiftung Naturschutz-
Defizite + Probleme und Konzeptumsetzung fonds
Maßnahmenplanung
Maßnahmenkarte zu den Defiziten / Problemen LEL
Kommunen
usw.
Konzeptumsetzung
*vgl. Kapitel 6
Lösungsansätze,
Beratung und Vorbereitung
Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen
LPR-Verträge, Biotopaufwertungs- und
Pflegemaßnahmen
*vgl. Kapitel 7. Landschaftspflegerichtlinie Konzeptumsetzung mit / durch Behörden,
Verbänden, Unternehmer u.w.
Kommune Kommunen
Flurneuordnung Konzeptumsetzung ohne Behörden möglich Untere Naturschutz- und
Landwirtschaftsbehörde,
Stiftung Naturschutzfonds BW Landbesitzer und Nutzer Regierungspräsidium
Kompensationsmaßnahme Unternehmen
Verbände
FAKT Behörden und Berufsverbände
aus angrenzenden Landkreisen
Sonstige
Sensibilisierung Flurneuordnung
der Bevölkerung
*vgl. Kapitel 5.5. Presse
Vertragliche Flächensicherung
Abbildung 27: Ablaufschema für Kommunikation zwischen LEV und Schäfereibetrieb
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