Page 15 - Landinfo 3/2020 Schwerpunkt WBI Freiburg
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Schwerpunktthema





         Gemeinschaftliche Weinbaukartei

       Durch die Verordnung (EWG) Nr. 2392/86
       des Rates vom 24. Juli 1986 wurde die Ein-
       führung der Gemeinschaftlichen Weinbau-
       kartei durch die Europäische Union beschlos-
       sen. Den Mitgliedstaaten wurde zur Fertig-
       stellung der Weinbaukartei ein Zeitraum von
       sechs Jahren eingeräumt und auferlegt dafür
       Sorge zu tragen, dass die Kartei regelmäßig
       auf den neuesten Stand gebracht wird, sobald
       die gesammelten Angaben zur Verfügung ste-
       hen.

       Nutzung und Zweck der Weinbaukartei sind:
                                                                                         Bild 2: Antragsformulare für die
                                                                                         amtliche Qualitätsweinprüfung;
       1. Feststellung des Anbaupotentials und die                                       Foto: WBI
          Produktionsentwicklung

       2. Ermittlung der anrechenbaren Ertragsreb-
          fläche zur Durchführung der Mengenregu-  •  Ernte- und Erzeugungsmeldung für Er-
          lierung gemäß den §§ 9 bis 11 des Weinge-  zeugerbetriebe
          setzes
                                                •  Weinerzeugungsmeldung für Kellereien
       3. Meldung von Rodung, Neuanpflanzung
          und Wiederbepflanzung                   Erhebung der Abgabe für den
                                                  Deutschen Weinfonds (DWF)
       4. Fortschreibung der Weinbaustatistik durch
          das Statistische Landesamt            Grundlage für die Erhebung des DWF ist die
                                                Weinbaukartei. Der DWF und das Deutsche
       5. Grundlage für die Durchführung der Um-  Weininstitut sind Gemeinschaftseinrichtun-
          strukturierungs- und Umstellungsbeihilfen  gen der deutschen Weinwirtschaft zur Förde-
                                                rung der Qualität und des Absatzes deutscher
       6. Grundlage für die Erhebung der Abgabe   Weine durch wettbewerbsneutrale Marketing-
          für den Deutschen Weinfonds           maßnahmen im In- und Ausland. Sie wurden
                                                durch das Weinwirtschaftsgesetz aus dem
       Zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben   Jahr 1961 gesetzlich verankert.
       (wie z.B. unter Punkt 1 genannt) werden im
       Weinwirtschaftsjahr folgende Meldungen   In Baden-Württemberg sind für die Erhe-
       von ca. 10.750 Weinbaubetrieben im Anbau-  bung der Abgabe des DWF die weinbaukar-
       gebiet Baden am WBI erfasst und bearbeitet:  teiführenden Stellen seit 2007 zuständig und
                                                für das Anbaugebiet Baden das WBI, für das
       •  Änderungsmeldung zur gemeinschaftli-  Anbaugebiet Württemberg die Staatliche
         chen Weinbaukartei (Stand 31. Mai)     Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und
                                                Obstbau in Weinsberg.
       •  Bestandsmeldung Wein für Erzeuger- und
         Handelsbetriebe (Stand: 31. Juli)      Die Abgabenhöhe ist in § 43 des Weingeset-
                                                zes geregelt. Demnach muss jeder Erzeuger
       •  Übermengen- u. Destillationsmeldung   eine Abgabe von 0,67 € pro Ar Weinbergsflä-
         (Stand: 31. Juli)                      che entrichten, sofern diese mehr als zehn Ar
                                                umfasst.                                 Wolfgang Egerer
       •  Meldung önologischer Verfahren (Zeit-                                          WBI, Referat 23
         raum: 1. Sep. bis 31. Dez.)            Die Qualitätsweinprüfung und die Gemein-  Qualitätsprüfung,
                                                schaftliche Weinbaukartei sind hoheitliche   Weinbaukaratei
       •  Meldung Destillation aus Destillations-  Aufgaben und dienen als Grundlage zur Qua-  Tel.: 0761 /40165 - 2301
         Menge                                  litätssicherung  sowie  zur  Erfassung  und   wolfgang.egerer@wbi.
                                                Überprüfung weinmarktrelevanter Daten.   bwl.de



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