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Förderbereiche
Förderbereiche der
Landschaftspflegerichtlinie
Vertragsnaturschutz Arten und Biotopschutz
TEIL A TEIL B
Die Naturschutz oder Landwirtschaftsbehörde kann Bei Teil B handelt es sich häufig um Erstpflege, z. B. um
mit einem Bewirtschaftenden (meist landwirtschaftli verbuschte Flächen zu öffnen (i .d. R. einjährige Maß
cher Betrieb) einen jeweils auf 5 Jahre laufenden Vertrag nahmen). Außerdem werden auch Maßnahmen zur
zur jährlich wiederkehrenden Pflege/Bewirtschaftung Biotopeinrichtung und gestaltung gefördert. Erstpflege
von Wiesen, Weiden und Äckern abschließen. Die Initi maßnahmen sind oft die Wegbereiter für mehrjährig
ative geht in der Regel von der Behörde aus. gleichbleibende Bewirtschaftung nach Teil A.
Beim Vertragsnaturschutz wird zwischen A1 (auf land Die finanzielle Bezuschussung kann von landwirtschaft
wirtschaftlichen Nutzflächen) und A2 (Pflegeflächen) lichen Betrieben, Vereinen/Verbänden, Kommunen
unterschieden. Die Auszahlung des Vertrages erfolgt oder Privatpersonen beantragt werden. Die Naturschutz
über den Gemeinsamen Antrag (GA). verwaltung kann darüber hinaus landwirtschaftliche
Betriebe, Maschinenringe oder Landschaftspflege firmen
mit einjährigen Pflegemaßnahmen beauftragen.
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Baden-Württemberg