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Grunderwerb
zur Biotopentwicklung
TEIL C
Ein NaturschutzVerein oder eine Kommune können beim
Kauf eines naturschutzfachlich bedeutsamen Grundstücks
bezuschusst werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass
in diesem Kontext anschließend eine Biotopentwicklungs
maßnahme auf dieser Fläche durchgeführt wird.
Weitere Formen des Grunderwerbs, gefördert über die LPR,
können in Sonderfällen von Landesbehörden durchgeführt
werden.
Investitionen
TEIL D
TEIL D1: TEIL D2:
INVESTITIONEN IN KLEINE INVESTITIONEN IN DER VERMARKTUNG NATUR-
LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE SCHUTZGERECHT PRODUZIERTER ERZEUGNISSE
Die Vielfalt der Kulturlandschaft in BadenWürttemberg In PLENUMGebieten und innerhalb der Biosphärengebiete
hängt nicht zuletzt mit der Vielzahl kleiner landwirtschaft werden landwirtschaftliche Betriebe, die regionale Lebens
licher Betriebe zusammen. Um deren Beitrag zum Erhalt der mittel (z. B. Streuobst) erzeugen, unterstützt. Dies erfolgt
Kulturlandschaft zu unterstützen, wurde die Förderung von durch die Verbesserung der Vermarktung (z. B. durch die
Investitionen in die Landschaftspflegerichtlinie aufgenom Einrichtung von Verkaufsstellen für regionale Produkte).
men. Die Förderung nach D1 ist landesweit möglich.
Kleine landwirtschaftliche Betriebe (Bruttoerzeugung darf TEIL D3:
einen Standard output von 80.000 € nicht überschreiten) INVESTITIONEN FÜR NATURSCHUTZ
können z. B. für die Errichtung, den Erwerb oder die Moder UND LANDSCHAFTSPFLEGE
nisierung eines Stallgebäudes oder den Kauf von neuen Die Förderung geht an Betriebe, Vereine oder Gemeinden, die
Hangspezialmaschinen eine finanzielle Förderung erhalten.
sich in besonderer Weise im Naturschutz engagieren. Es han
delt sich in erster Linie um Investitionen für bauliche Anlagen
einschließlich technischer Einrichtungen (z. B. Stallneubau,
Weidezaunbau), ausnahmsweise auch um Investitionen in
Fahrzeuge, Maschinen, Geräte oder technische Hilfsmittel.
Landschaftspfl egerichtlinie 9
Baden-Württemberg