Page 10 - E-paper_LPR_Broschuere
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Förderbereiche
Dienstleistungen
TEIL E
TEIL E1:
DIENSTLEISTUNGEN FÜR BIOTOP VERNETZUNG UND MINDESTFLUR
Die Biotopvernetzung ist ein wichtiger Baustein der Naturschutzstrategie des Landes BadenWürttem berg.
Wenn Gemeinden eine Biotopvernetzungs oder (bei Kommunen mit sehr wenig Offenland) eine Min
destflurkonzeption erstellen lassen, kann dies über die Landschaftspflegerichtlinie bezuschusst werden.
Die Gemeinde vergibt dazu i. d. R. einen Dienstleistungsvertrag an ein Planungs büro. Die Gebiete inner
halb einer anerkannten Biotopvernetzungs oder Mindestflurkonzeption ergeben die Gebietskulisse der
LPR, innerhalb derer auch Fördermaßnahmen aus anderen Teilen der LPR Anwendung finden.
TEIL E2:
PROJEKTE ZUR ERHALTUNG UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND UMWELT
(PLENUM) SOWIE PROJEKTE ZUR ERHALTUNG UND ZUR ENTWICKLUNG
VIELFÄLTIGER LANDSCHAFTEN AUF LANDKREISEBENE (LEV)
Die Geschäftsstellen von PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur
und Umwelt) und den Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) werden über Teil E2 gefördert. Sie leisten
wertvolle Arbeit im Naturschutzmanagement, der Koordinierung und Umsetzung von Landschafts
pflegevorhaben, der Information und Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben und der Bevölkerung
hinsichtlich der Vereinbarkeit von Naturschutz und Landwirtschaft und begleiten dies mit Öffentlichkeits
arbeit und Umwelt bildung.
TEIL E3:
DIENSTLEISTUNGEN FÜR PLÄNE, KONZEPTIONEN, UMWELTSENSIBILISIERUNG
Pläne und Konzeptionen, die oft die Grundlage für die Durchführung von Landschaftspflegemaß
nahmen sind, können über Teil E3 gefördert werden. In der Regel beauftragt die Naturschutzbehörde
ein Planungs büro mit der Erstellung eines Fachplanes (z. B. Managementpläne für Natura 2000Gebiete,
Pflege und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete, Fachpläne für den speziellen Artenschutz,
Moorschutzkonzeptionen, Konzeptionen zur Öffentlichkeitsarbeit).
Auch Gemeinden oder Vereine/Verbände können die Bezuschussung von Pflegekonzeptionen bei der
Naturschutzbehörde beantragen.
Das landesweite Arten und Biotopschutzprogramm (ASP) zum Schutz stark bedrohter Tier und
Pflanzen arten kann durch Artenexperten umgesetzt und über Teil E3 finanziert werden.
10 Landschaftspfl egerichtlinie
Baden-Württemberg