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Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
eine der zentralen Aufgaben des Naturschutzes Die vorliegende Broschüre gibt anhand von
in BadenWürttemberg ist die Stärkung der besonders gelungenen Beispielen aus der Praxis
biologischen Vielfalt unserer Kultur und Natur einen Überblick zur Bandbreite und den Kom
landschaft. Wir wollen geschützte Lebensräume binationsmöglichkeiten verschiedener Maßnah
für Tiere und Pflanzen schaffen und erhalten. men der LPR. Die Praxisbeispiele spiegeln auch
Ebenso wichtig für den Erhalt unseres einzigar die vielfältigen Aufgaben von Naturschutz und
tigen Natur und Kulturerbes sind die extensive Landschaftspflege wider und zeigen die hierbei
Grünlandnutzung durch Mahd oder Beweidung, eingebundenen Akteure aus Behörden, Kom
die Offenhaltung der Landschaft sowie Schutz munen, Vereinen und Verbänden sowie land
maßnahmen für besonders gefährdete Tier und wirtschaftlichen Betrieben auf. Darüber hinaus
Pflanzenarten. werden grundlegende Informationen über die
Fördermöglichkeiten vermittelt und die verschie
denen Förderbereiche der Richtlinie vorgestellt.
Mit der Naturschutzstrategie BadenWürttem
berg hat die Landesregierung im Jahr 2013 einen
umfangreichen und konkreten Maßnahmen
Diese Veröffentlichung soll zudem als Inspiration
katalog verabschiedet, um die biologische Vielfalt
für künftige Aktivitäten zur Stärkung der biolo
zu stabilisieren. Die Erhaltung und Gestaltung
gischen Vielfalt in BadenWürttemberg dienen.
unserer Kulturlandschaft wird dabei als gesamt
Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich für den Erhalt
gesellschaftliche Aufgabe gesehen, der sich das
unseres Natur und Kulturerbes einzubringen –
Land mit seinen Fachverwaltungen, die Regionen
denn nur gemeinsam können wir diese Aufgabe
und Kommunen sowie die Nutzenden und
bewältigen.
Bewirtschaftenden der Kulturlandschaft gemein
sam stellen. Die Naturschutzstrategie wird Schritt
für Schritt umgesetzt.
04 | Kulturlandschaft und Naturschutz Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das
zentrale Förderinstrument des Naturschutzes zur
Umsetzung der Naturschutzstrategie. Sie wurde
06 | Landschaftspfl egerichtlinie im Jahr 1983 eingeführt und hat sich im Laufe
der Jahre aufgrund wechselnder Anforderungen
08 | Förderbereiche der Landschaftspfl egerichtlinie stetig weiterentwickelt. Mit Hilfe der LPR kann
eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschut
zes, der Landschaftspflege und der Landeskultur
11 | Beispiele aus der Praxis gefördert werden. Das Förderspektrum reicht
12 | Vertragsnaturschutz (Teil A) vom Vertragsnaturschutz über die Biotoppflege,
die Förderung der Natura 2000Management
14 | Arten- und Biotopschutz (Teil B) pläne bis hin zu Grunderwerbsmaßnahmen und
22 | Grunderwerb zur Biotopentwicklung (Teil C) der Unterstützung von Investitionsvorhaben,
wie etwa naturschutzwichtigen Stallbauten. Seit
24 | Investitionen (Teil D) 2015 können auch kleine landwirtschaftliche
Betriebe über die LPR gefördert werden. Die
30 | Dienstleistungen (Teil E) Richtlinie bietet die Möglichkeit der Unterstüt
zung verschiedenster Problemlösungen bzw. Franz Untersteller MdL
Naturschutzanliegen aus einer Hand. Umgesetzt Minister für Umwelt, Klima
werden die Maßnahmen der LPR mit Mitteln des und Energiewirtschaft
Landes, des Bundes und der EU. des Landes BadenWürttemberg
Landschaftspfl egerichtlinie 3
Baden-Württemberg