Wie werden nach § 25 LLG Aufforstungsgenehmigungen beantragt und erteilt?
Hierzu sind auch Vordrucke und Muster (Formulare) abgedruckt.
Gerichtsurteile zu den wesentlichen Versagungsgründen sind im Wortlaut zitiert.
Wie können nach § 25 b LLG Städte und Gemeinden durch Satzung - unter Beteiligung der zuständigen Behörden, des
Naturschutzes und von Vertretern der Grundstückseigentümer - Aufforstungsgebiete (Möglichkeit der Aufforstung) bzw. Nichtaufforstungsgebiete
(Verbot der Aufforstung) festsetzen?
Hierzu ist die Mustersatzung
des Gemeindetages Baden-Württemberg abgedruckt
Bevorratung von Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich
Aufforstungsanträge
in Baden-Württemberg nach § 25 LLG der Jahre 2014-2016
MLR Baden-Württemberg, Ref. 27, Otto Dürr, 31.08.2017
Aufforstungsflächen nach der
Erstaufforstungsprämie in Baden-Württemberg
LEL Schwäbisch Gmünd, Abt. 3, LEL-Maps
Schema
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
RP Stuttgart, Abt. 3, Heike Wiedemann, 28.11.2017
Die
Umweltverträglichkeitsprüfung
RP Stuttgart, Abt. 3, Heike Wiedemann, 28.11.2017
Anzeigeverfahren
RP Stuttgart, Abt. 3, Heike Wiedemann, 28.11.2017