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Landwirtschaftliche Vererbung

Unter Realteilung versteht man die Aufteilung des Familienbesitzes, insbesondere des Landbesitzes, unter den Erbberechtigten. Da die Aufteilung bei jedem Erbgang stattfindet, nimmt von Generation zu Generation die Kleinparzellierung der Flurstücke zu. Das Ergebnis dieser Zersplitterung ist eine Vielzahl kleiner Parzellen, die zunehmend ineffizient zu bewirtschaften sind. Die Folge ist oft eine Neuordnung der Feldflur in Form von Flurbereinigungen und freiwilligen Zusammenschlüssen. Eine weitere Folge dieser Struktur ist ein hoher Anteil an Nebenerwerbslandwirten, die nebenbei ein Handwerk betreiben oder in der Industrie tätig sind.

Im Gegensatz dazu wird im Anerbenrecht das landwirtschaftliche Anwesen geschlossen an einen Hofnachfolger vererbt. Somit bleibt der Hof als Ganzes erhalten. Die weichenden Erben erhalten aus dem Sonstigen Vermögen nach dem allgemeinen Erbrecht ihren Anteil, oft auch in Form von Bauplätzen. In Baden-Württemberg gibt es mit dem Badischem Hofgütergesetz und dem Württembergischen Anerbengesetz ein besonderes Landes-Anerbenrecht.



Landwirtschaftliche Vererbung in Baden-Württemberg



Das Anerbenrecht findet man insbesondere in den östlichen Landesteilen, sowie dem Schwarzwald, während in allen anderen Landesteilen das Realteilungsrecht dominiert. Ein Zusammenhang zwischen Vererbungsgebiet und Betriebsstruktur ist heutzutage nicht eindeutig erkennbar. Einerseits sind im Anerbengebiet die meisten Betriebe mit intensiver Tierhaltung, andererseits gibt es Bezirke im Realteilungsgebiet, die den höchsten Anteil an großen Ackerbaubetrieben haben, wie zum Beispiel der Landkreis Tuttlingen. Vergleicht man die Verdichtungszonen nach dem Landesentwicklungsplan mit der Verteilung nach dem Vererbungsrecht, fällt auf, das die Anerbengebiete weitgehend ländlich geprägt sind, während die Verdichtungszonen Baden-Württembergs sich hauptsächlich mit dem Realteilungsgebiet in Deckung bringen lassen.

Durch das Bestreben der Landwirte große Schläge zu bewirtschaften, werden vielfach Flächen getauscht bzw. zusammengelegt. Für den Betrachter sind dann auch in einem typischen Realteilungsgebiet die zugrundeliegenden kleinen Flurstücke nicht mehr erkennbar und vermitteln eine scheinbar normale Flächenstruktur.



Stand 11.2018