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Schwerpunktthema: Agri-Photovoltaik
Bauplanungsrecht und Agri-PV-Anlagen sind demnach nur dann im
Bauordnungsrecht Außenbereich privilegiert, sofern das Vorha-
ben der Nutzung solarer Strahlungsenergie
Agri-PV-Anlagen sind bauliche Anlagen, für durch besondere Solaranlagen im Sinne des §
deren Errichtung eine Baugenehmigung ge- 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchstabe a, b und c EEG
mäß den Landesbauordnungen erforderlich dient und das Vorhaben in einem räumlich-
ist. Die Anforderungen für eine Baugenehmi- funktionalen Zusammenhang mit einem
gung variieren je nach Bundesland leicht. Je- land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbauli-
doch müssen alle Bauvorhaben den bundes- chen Betrieb steht, die Grundfläche der be-
rechtlichen Vorgaben des Bauplanungsrechts sonderen Solaranlage nicht 25.000 Quadrat-
entsprechen. Eine Baugenehmigung für eine meter überschreitet und nur eine Anlage pro
Agri-PV-Anlage wird erteilt, wenn keine öf- Hofstelle oder Betriebsstandort betrieben
fentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bau wird.
der Anlage entgegenstehen und diese damit
den bauplanungsrechtlichen und bauord-
nungsrechtlichen Anforderungen entspricht . Besondere Solaranlagen
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Besondere Solaranlagen nach § 48 Abs. 1 S. 1
Landwirtschaftliche Flächen, auf denen Agri- Nr. 5 EEG Buchstabe a, b und c sind PV-
PV-Anlagen errichtet werden, befinden sich Anlagen, die entweder auf Ackerflächen, auf
in aller Regel im unbeplanten Außenbereich Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftli-
gemäß § 35 BauGB. Sofern die bauplanungs- cher Nutzung in Form eines Anbaus von
rechtliche Zulässigkeit für eine Agri-PV-An- Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen
lage nicht über § 35 Abs. 1 oder 2 BauGB auf derselben Fläche oder auf Grünland bei
erreicht werden kann, ist ein Bebauungsplan gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung
für die Errichtung einer solchen Anlage not- als Dauergrünland genutzt werden. Bei den
wendig . drei aufgeführten Flächenkategorien darf es
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sich nicht um Moorböden, Naturschutzge-
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans biete, Nationalparks, Natura 2000-Gebiete
müssen Prüfungen wie die Umweltprüfung oder um Lebensraumtypen handeln nach An-
oder die Öffentlichkeitsbeteiligung, die be- hang I der Richtlinie 92/43/EWG.
reits bei der Aufstellung des Bebauungsplans
berücksichtigt wurden, nicht erneut durchge-
führt werden . Anforderungen
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Nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EEG in Verbin-
Das Bauordnungsrecht gewährleistet in § 1 dung mit § 85c EEG wurde die Bundesnetz-
und § 3 LBO BW, dass bauliche Anlagen, ein- agentur ermächtigt, Anforderungen zu den
schließlich Agri-PV-Anlagen, sicherheitstech- verschiedenen besonderen Solaranlagen fest-
nischen Anforderungen genügen. Dazu zäh- zulegen. In den Jahren 2021 und 2023 hat die
len Anforderungen an die notwendigen Ab- Bundesnetzagentur Festlegungen zu den be-
standsflächen, Erschließung, Standsicherheit, sonderen Solaranlagen getroffen. In der Fest-
Schall- und Brandschutz und Vorgaben an die legung aus dem Jahr 2021 hat die Bundes-
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verwendeten Materialien. netzagentur unter anderem Anforderungen
an Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleich-
zeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben
Privilegierung von Agri-PV-Anlagen Fläche und auf landwirtschaftlich genutzten
im Außenbereich Flächen festgelegt, auf denen Dauerkultu-
ren oder mehrjährige Kulturen angebaut Vgl. (in Erscheinung)
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Agri-PV-Anlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 werden. Hochschule Kehl (2024):
BauGB im Außenbereich privilegiert. Neben Modellregion Agri-PV
den grundsätzlichen Anforderungen aus § 35 Agri-PV-Anlagen sind dann besondere So- BaWü, Leitfaden für die
Genehmigungsbehörden;
Abs. 1 BauGB, dass die Agri-PV-Anlage öf- laranlagen, sofern sie nach dem Stand der S.11 f.
fentlichen Belangen nicht entgegenstehen Technik errichtet und betrieben werden. EZBK/Söfker, 150. EL Mai
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darf und die ausreichende Erschließung gesi- Der Stand der Technik wird eingehalten, 2023, BauGB § 35 Rn. 13.
chert sein muss, hat die Anlage die besonde- wenn die Anlagen und der Nutzpflanzenan- 3 Frey et al. (2022): Photovol-
ren Anforderungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 bau bzw. der Anbau von Dauerkulturen taik erfolgreich gestalten, S.
124.
BauGB zu erfüllen. oder mehrjährigen Kulturen auf den Flä- 4 -Aktenzeichen: 8175-07-00-
21/1.
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