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Soziale Landwirtschaft





       Manuel Baden


       Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit

       Behinderung in der Landwirtschaft



       Am 26. November 2024 wurde im Berufsbildungsausschuss (BBA) eine neue Ausbildungsreglung
       nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für landwirtschaftliche Berufe beschlossen. Diese Landwirt-
       schaftsfachwerkerverordnung hat die Besonderheit, dass sie verschiedene grüne Ausbildungsberufe
       in einer Ausbildungsordnung regelt. Künftig werden Fachwerkerinnen und Fachwerker beispielsweise
       in den Bereichen Landwirtschaft, Pferdewirtschaft oder Weinbau - unter Berücksichtigung des Fachbe-
       reichs - nach dieser Ausbildungsordnung ausgebildet.



           ach § 4 BBiG haben Menschen mit Be-  klusions- und Teilhabegedanken. Auszubil-
       Nhinderung grundsätzlich Zugang zu allen   dende im Bereich der § 66 BBiG-Regelungen
       aktuell 328 anerkannten Ausbildungsberufen   werden derzeit überwiegend in Ausbildungs-
       im Rahmen der dualen Ausbildung und damit   einrichtungen privater, meist kirchlicher, Trä-
       zu einem qualifizierten Berufsabschluss mit   ger beschult und ausgebildet. Laut neuer Ver-
       entsprechenden Möglichkeiten auf dem so-  ordnung soll in diesen Fällen ein 18-wöchiges
       genannten ersten Arbeitsmarkt. Ausbildun-  Praktikum außerhalb der Ausbildungseinrich-
       gen müssen strukturell und zeitlich so gestal-  tung in regulären Betrieben erfolgen. Zudem
       tet werden, dass sie auch von Menschen mit   soll kontinuierlich geprüft werden, ob ein
       Behinderung durchlaufen werden können.   Übergang in die Regelausbildung möglich ist.
       Nur wenn Art und Schwere der Behinderung   In der Praxis beginnen Absolventinnen und
       keine Ausbildung in einem anerkannten Aus-  Absolventen einer Ausbildung nach § 66
       bildungsberuf zulässt, müssen die zuständi-  BBiG im Anschluss regelmäßig eine Rege-
       gen Stellen (in Baden-Württemberg das Mi-  lausbildung. Im Einzelfall ist dann auch eine
       nisterium für Ernährung, Ländlichen Raum   Anrechnung und damit Verkürzung der Aus-
       und Verbraucherschutz und die Regierungs-  bildungszeit möglich.
       präsidien) Ausbildungsregelungen nach § 66
       BBiG erstellen.                          Bezüglich der fachlichen Anforderungen an
                                                das Ausbildungspersonal konkretisiert die
       Die Ausbildungsregelungen sollen aus Inhal-  neue Verordnung, dass dieses im Regelfall
       ten der Ausbildungsordnungen der jeweiligen   über eine rehabilitationspädagogische Zu-
       Vollausbildung entwickelt werden. In Baden-  satzqualifikation (ReZA-Zertifikat) verfügen
       Württemberg gibt es solche Regelungen für   soll. Im Bereich der Zwischen- und Ab-
       die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau und   schlussprüfungen wurden die Prüfungen in-
       Hauswirtschaft. 2005 hat der Hauptausschuss   haltlich und zeitlich klientelgerechter geregelt.
       des  Bundesinstituts  für  Berufsbildung  eine   Die Themen Arbeits- und Tarifrecht, Arbeits-
       Musterausbildungsregelung als bundesweite   sicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
       Grundlage für alle weiteren Ausbildungsrege-  sowie digitalisierte Arbeitswelt sollen integra-
       lungen verfasst. Diese wurde in einer länder-  tiv in alle weiteren Ausbildungsinhalte einflie-
       übergreifenden Arbeitsgruppe auf die Berufe   ßen.
       der Landwirtschaft angepasst und diente als
       Vorlage für die baden-württembergische Re-  Die beschlossene Landwirtschaftsfachwer-
       gelung.                                  kerverordnung muss vor deren Inkrafttreten
                                                nun das reguläre Verordnungsverfahren
                                                durchlaufen. Voraussichtlich kommt die Ver-  Manuel Baden
       Landwirtschaftsfachwerkerverordnung      ordnung im Jahr 2026 erstmalig zur Anwen-  MLR – Referat 28
       - Was ist neu?                           dung.                                   Tel.: 0711 / 126 - 2323
       Die neue Regelung entspricht sowohl sprach-                                       manuel.baden@mlr.bwl.
       lich als auch inhaltlich deutlich mehr dem In-  Literaturhinweise                 de


       Landinfo 1 | 2025                                                                                     27
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