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Systematik und Erläuterungen zum Tabellenteil                                              91




               1120 – Arbeitskräfte, nicht entlohnte AK        Viehhaltung
               (nAK)                                           1330 – Rindvieh insgesamt in VE/100 ha LF
               Nicht entlohnte ständige und nichtständige Ar-  Jung- und Mastvieh zusammen, Milchkühe so-
               beitskräfte (überwiegend Familien-AK). Findet   wie Mutter- und Ammenkühe, übrige Rinder.
               eine Entlohnung auch teilweise statt, dann ver-
               mindert  sich  der  Lohnansatz  um  den  ausge-  1335 – Milchkühe in Stück
               zahlten Betrag. Entsprechend verringert  sich   Rinder nach dem 1. Abkalben, die für Zwecke
               auch die Zahl der nAK in dieser Position.       der Milcherzeugung gehalten werden.
               Nutzflächen und Anbauflächen 1150 bis           1336 – Mutter- und Ammenkühe in Stück
               1180 – Nutzflächen in ha                        Kühe, die der Kälberaufzucht dienen.
               Angaben über den Umfang der einzelnen Nutz-     1341 – Mutterschafe in Stück
               flächen in ha.                                  Weibliche Schafe älter als 20 Monate.

               1150 – Landwirtschaftliche Ackerfläche in       1320 – Eigene Pferde in Stück
               ha                                              Pferde, einschl. Ponys und Kleinpferde (ohne
               Flächen, die durch jährlich angebaute Kulturen   Pensionspferde).
               bewirtschaftet werden oder zeitweise als Bra-
               che oder Flächenstilllegung ruhen.              1350 – Schweine insgesamt in VE/100 ha
                                                               LF
               1160 – Dauergrünland in ha                      Mastschweine, Zuchtsauen, Jungsauen, Jung-
               Grünlandflächen,  die außerhalb der  Frucht-    und Zuchteber, Ferkel, entsprechende Zukäufe
               folge genutzt werden.                           werden berücksichtigt.
               1035 – Obstfläche in ha                         1351 – Mastschweine in Stück
               Flächen der Grundfläche Gartengewächse          Zur Mast vorgesehene Schweine über 25 kg
               (GG), auf denen Obstkulturen stehen.            Lebendgewicht.
               1037 – Weinbaulich genutzte Fläche in ha        1352 – Zuchtsauen in Stück
               Die weinbaulich genutzte Fläche umfasst die     Sauen, die bereits geferkelt haben, sowie die
               Rebfläche  (Ertragsrebfläche  ab  2.  Standjahr,   Jungschweine, die erstmals gedeckt worden
               die noch nicht im Ertrag stehende, bestockte    sind.
               Rebfläche und die Rebbrachfläche), die Reb-
               schulfläche und  die  Rebschnittgärten  (Unter-  1361 – Legehennen in Stück
               lagsrebfläche, Unterlagenschnittgärten, Reb-    Legehennen vom Zeitpunkt des regelmäßigen
               muttergärten, Amerikanermuttergärten, Ameri-    Legens angerechnet.
               kanerschnittgärten).                            1300 – Vieh insgesamt in VE/100 ha LF

               1034 – Dauerkulturfläche (ohne Wein und         Raufutterfresser, Schweine und Geflügel ins-
               Obst) in ha                                     gesamt (Summe der  Kennwerte  1310, 1350
               Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung, auf   und 1360 zuzüglich der VE der Kaninchen).
               denen Dauerkulturen stehen. Hierzu zählen Spar-  1300 bis 1361 – Viehbesatz in Stück bzw.
               gel, Hopfen, Energiepflanzen und  nachwach-     bis VE/100 ha LF
               sende Rohstoffe, soweit sie Dauerkulturen sind.   Errechnet als durchschnittlicher Jahresbestand

               1180 – Hauptfutterfläche in ha                  bzw. als Multiplikator (in der Mastviehhaltung
               Dauergrünland und Ackerfutterbau als Haupt-     unter Zugrundelegung der Verkäufe), wobei ei-
               frucht.                                         nige Werte auf Vieheinheiten und die Bezugs-
                                                               größe  100 ha LF  umgerechnet  sind.  Für  die
               1201 bis 1280 – Ackerflächenverhältnis in       Berechnung  der  Vieheinheiten  wurde  folgen-
               % der AF                                        der Schlüssel in Anlehnung an den Schlüssel
               Prozentualer Anteil der Anbaufläche der wich-   des Bewertungsgesetzes vom 1. Februar 1991
               tigsten Feldfrüchte einschl. Flächenstilllegung   BGBl. I S. 231 mit späteren Änderungen ver-
               an der gesamten AF.                             wendet (vgl. Tab. 44).
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