Navigation überspringen

Betriebe

Mit der Agrarstrukturerhebung 2010 wurde die Erfassungsgrenze von 2 auf 5 ha angehoben. daher sind Vergleiche mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf die Betriebe mit mehr als 5 ha LF, sofern Daten des Statistischen Landesamtes zugrunde liegen.



Stand 08/2023

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung