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Förderung des Ländlichen Raums
Antragstellung 2025 erstmals als Teil
des Gemeinsamen Antrags
Mit dem Antragsjahr 2025 erfolgte eine Ver-
fahrensänderung dahingehend, dass der För-
derantrag nur noch über FIONA und den
Gemeinsamen Antrag zu stellen war. Damit
gingen einige Änderungen im Vergleich zum
Vorjahr einher. Unter anderem wurden die
Kulturgruppen Kernobst und Steinobst zu
einer Kulturgruppe zusammengefasst. Der
Antragszeitraum verschob sich nach hinten
und die Antragstellung wurde Ende Mai 2025
abgeschlossen. In den nächsten Schritten er-
folgen die Verwaltungskontrollen, die Über-
prüfung der beantragten Flächen mit dem
Flächenüberwachungssystem AMS und der
Abgleich der dort festgestellten Flächen mit
Bild 4: Anteile der Kulturgrup- Ernährung, Ländlichen Raum und Verbrau- den Versicherungsdaten.
pen für das Risiko Starkfrost cherschutz Baden-Württemberg (MLR) Rah-
im Rahmen des Förderpro- menverträge mit der Vereinigten Hagelversi- Die Frist für den vollständigen Zahlungsein-
gramms Ertragsversicherung cherung, der Allianz Agrar AG und der Ver- gang der Prämie beim Versicherungsunter-
im Obst- und Weinbau 2024;
Quelle: eigene Darstellung sicherungskammer Bayern geschlossen. nehmen ist, wie bereits auch in den Vorjah-
ren, der 30. September. Ein entsprechender
Nachweis ist von den Antragstellenden über
Ein Rückblick in Zahlen FIONA bis zum 05. Oktober hochzuladen.
Dies gibt den Startschuss für die Vor-Ort-
Die förderrechtliche Abwicklung der Mehr- Kontrollen und die Bescheidung der Anträge.
gefahrenversicherung erfolgte ab 2020 zu- Planmäßig soll noch in diesem Jahr ein Groß-
nächst durch das MLR. Mit Ablauf der drei- teil der Fördergelder ausbezahlt werden. Alle
jährigen Pilotphase ging die Zuständigkeit für weiteren aktuellen Informationen zum För-
die Betreuung des Förderprogramms Ende derverfahren entnehmen Sie gerne dem
2023 an das Regierungspräsidium Stuttgart Förderwegweiser des Infodienst Landwirt-
als Vor-Ort-Präsidium über. Seitdem wird die schaft.
Mehrgefahrenversicherung im Obst- und
Weinbau als dauerhafte Fördermaßnahme
fortgeführt. So geht es mit dem Förderprogramm
weiter
Im ersten Antragsjahr 2020 gingen rund
1.350 Förderanträge ein. Der versicherte Flä- Das Förderprogramm Mehrgefahrenversi-
chenumfang belief sich auf über 14.000 ha, cherung im Obst- und Weinbau soll dauer-
darunter rund 7.000 ha Weinbau- und haft fortgeführt und schrittweise weiterent-
5.400 ha Kernobstflächen. Zwischenzeitlich wickelt werden. Es laufen bereits Diskussi-
nehmen mehr als 1.600 Betriebe mit insge- onen, ob mittelfristig weitere Risiken oder
samt rund 16.500 ha versicherter Fläche am Kulturgruppen in das Förderverfahren aufge-
Förderprogramm teil. Im Antragsjahr 2024 nommen werden könnten. Dabei wird auch
verteilte sich diese Fläche bei Betrachtung des immer ein Blick auf jene anderen Bundeslän-
Risikos Starkfrost auf 60 % Wein- oder Ta- der geworfen, die ähnliche Förderungen an-
feltrauben, 30 % Kernobst, 6 % Steinobst bieten. Für die nahe Zukunft ist mit der
Sina Rzesnitzek sowie jeweils 2 % Strauchbeeren und Erdbee- Mehrgefahrenversicherung als Teil der
Regierungspräsidium ren (siehe Bild 4). Der Großteil der beantrag- 2. Säule des GAP-Strategieplans in Deutsch-
Stuttgart ten Flächen war gegen Starkfrost versichert, land der Einstieg in die EU-Kofinanzierung
Tel.: 0711 / 904 - 13326 hingegen nur ein kleiner Teil von rund 4 % geplant.
mehrgefahrenversicherun zusätzlich gegen die Risiken Sturm und Star-
g@rps.bwl.de kregen.
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