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Förderung des Ländlichen Raums
Eine wesentliche Verpflichtung im Rahmen Milchkühe. Er verfügt über 80 bis 90 Mast-
der Maßnahme besteht darin, dass während plätze für männliche Tiere. Zusätzlich hält er
der gesamten Haltungsdauer Tränke mit Voll- weibliche Rinder für die eigene Nachzucht.
milch oder Milchaustauscher erfolgen muss. Er bewirtschaftet 65 ha Grünland und 55 ha
Zur Versorgung der Kälber mit Milch nutzt Ackerland. Damit produziert er das Grund-
der Betrieb Tränkeeimer, die mit dem Milchta- futter für seine Tiere überwiegend selbst.
xi befüllt werden. Die Tiere werden mehrfach
täglich getränkt. Die Milchmenge wird gemäß Die Kälber werden im Alter von drei bis fünf
Tränkeplan zur Verfügung gestellt. Neben der Wochen eingestallt. Alle Tiere werden im Ab-
Versorgung mit Milch erhalten die Tiere noch schnitt von der 7. – 12. Lebenswoche gemein-
eine kälbergerecht aufgewertete Grundfutter- sam (männlich und weiblich) gehalten. In ei-
ration. Der Betrieb produziert das Grundfut- ner Gruppe werden max. 26 bis 28 Kälber
ter selbst. gehalten. Die Fütterung mit Milchaustauscher
erfolgt ad libitum mit einem Fütterungsauto-
Nach der 12. Woche findet die Trennung der maten (max. 8 Liter pro Tag). Die männlichen
Tiere nach Geschlecht statt. Die Tiere werden und weiblichen Tiere werden erst mit ca. 7
bis zum 6. Lebensmonat in einem Tiefstreu- Monaten getrennt.
stall (Stall mit Stroh) weitergehalten. An-
schließend werden sie erneut umgestallt und Nach 12 Wochen bzw. nach dem Abtränken
bis zum Ende der Mast auf Vollspaltenboden werden die Tiere für 6 bis 8 Wochen bei glei-
mit Gummimatten gehalten. Die Vermark- chem Futter räumlich umgestallt. Anschlie-
tung der Tiere erfolgt über die Bäuerliche Er- ßend werden die männlichen Tiere gemästet
zeugergemeinschaft Schwäbisch Hall. und verkauft. Die weiblichen Kälber werden
für die eigene Aufzucht im Betrieb gehalten.
Der Betrieb entschied sich für die Teilnahme Überschüssige weibliche Kälber werden als
an der Maßnahme, da er bereits vor der Etab- Fresser in regionale Mastbetriebe verkauft.
lierung der Maßnahme in FAKT II viele Vo- 75% der ausgemästeten Bullen werden an ei-
raussetzungen erfüllt hatte. Die Haltung der nen örtlichen Metzger verkauft, und den Rest
Tiere nach den Vorgaben der Maßnahme G7 nimmt die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft
trägt zu mehr Gesundheit seiner Tiere bzw. Schwäbisch Hall ab.
dem Wohlbefinden der Tiere bei. Für die Zu-
kunft würde sich der Betrieb wünschen, dass Der Betrieb nimmt seit 2024 an der Maßnah-
auch die weiblichen Kälber in der Förderung me G7 teil. Grund dafür ist, dass einige räum-
Berücksichtigung finden und gefördert wer- liche Voraussetzungen bereits gegeben wa-
den.
Auf die Frage, ob der Betrieb die Maßnahme
G7 „Tiergerechte Haltung von Kälbern“ im
FAKT II seinen Berufskollegen weiteremp-
fehlen würde, antwortet er ja, sofern die An-
forderungen mit wenig Umbaukosten erfüllt
werden können.
Die Maßnahme soll den Betrieben zugute-
kommen, die die Kälber in der Region aufzie-
hen, gerade in Zeiten, in denen die Verkaufs-
erlöse für abgetränkte Kälber nicht kosten-
deckend sind.
Milchviehbetrieb mit Bullenmast
Bei dem zweiten Betrieb handelt es sich eben-
falls um einen Familienbetrieb mit einer frem-
den Arbeitskraft. Schwerpunkt des Betriebes
ist die Milchproduktion mit betriebseigener Bild 2: Kratzbürste im
Kälberaufzucht. Der Betrieb hält rund 125 Kälberiglu; Quelle: privat
Landinfo 2 | 2025 23