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Verwaltungsgliederung

Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke aufgeteilt, die nach dem Sitz des jeweiligen Regierungspräsidiums benannt sind: Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.
Mit Wirkung vom 01.01.1973 sind die bestehenden 63 Landkreise zu 35 zusammengefasst worden. Die Zahl der neun Stadtkreise blieb unverändert: Stuttgart, Heilbronn, Baden-Baden, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Pforzheim, Freiburg und Ulm.

Die Gemeindereform vom 01.01.1975 reduzierte die Zahl der politischen Gemeinden (i.d.R. Gemarkungen) von 3.379 auf 1.101 (Gebietsstand 01.01.2011). Zuletzt wurde das gemeindefreie Gebiet des Gutsbezirks Münsingen auf die umliegenden Kommunen verteilt.
Mit Aufgaben der Raumordnung und -planung betraut sind die 12 Regionalverbände. Grenzübergreifend sind der:

  • Verband Donau-Iller
    mit den Landkreisen Alb-Donau und Biberach, sowie dem Stadtkreis Ulm zusammen mit den bayrischen Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg, Unterallgäu und der kreisfreien Stadt Memmingen, und
  • Verband Region Rhein-Neckar
    mit dem Neckar-Odenwald-Kreis, dem Rhein-Neckar-Kreis, den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim, dem hessischen Landkreis Bergstraße, sowie 10 rheinland-pfälzischen Stadt- und Landkreisen.

Im Gegensatz zu den übrigen Regionalverbänden verfügt der Verband Region Stuttgart über eine direkt gewählte Regionalversammlung und hat eigene Zuständigkeiten und exekutive Aufgaben.



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