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Offenhaltung der Landschaft - Mindestflurkonzeption

Mindestflurkonzepte

Mindestflur/Mindestflurkonzeption:

Für Gemeinden mit sehr hohem Waldanteil ist es vorteilhaft, eine Mindestflur (Flächen, die außerhalb des Waldes und der Bebauung liegen) zu bestimmen. Eine Planungsgrundlage hierfür ist die Mindestflurkonzeption. Durch sie wird die Wald-Flur-Grenze und somit die angestrebte Mindestgröße des Offenlandes festgelegt. Die Umsetzung der Mindestflurkonzeption mittels Landschafts- und Flächenbewirtschaftungsmaßnahmen wirkt sich positiv auf den Naturhaushalt (Klima, Biotop- und Artenschutz), die Agrarstruktur sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes zur Erholung des Menschen aus.

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