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Flurbilanz 2022

Die Flurbilanz 2022

 

Ausschnitt einer Flurbilanzkarte


Die Flurbilanz 2022 ist eine landwirtschaftliche Fachplanung zur landesweit einheitlichen Bewertung von Flächen nach natürlichen und landwirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ist die Flurbilanz seit 2020 in § 16 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes verankert. Sie entspricht der dort genannten Standorteignungskartierung, die in der Verwaltungsvorschrift des MLR zur Standorteignungskartierung und Bodenbilanz (VwV Standorteignungskartierung und Bodenbilanz) vom 31.03.2022 definiert ist.

Für die Erstellung der Flurbilanz 2022 werden landwirtschaftliche Flächen zu Fluren mit einer durchschnittlichen Größe von etwa 30 ha, mindestens 1 ha, zusammengefasst. Die Flurabgrenzung orientiert sich an den Hauptnutzungen Acker, Grünland und Dauerkulturen (Obst, Hopfen, Wein).
Neben der Ertragsfähigkeit der Böden werden weitere Standardkriterien wie Hangneigung, Flächennutzung, Schlaggröße, Tierhaltung, Ökolandbau und Überschwemmungsflächen berücksichtigt. Diese können von den Unteren Landwirtschaftsbehörden durch Regionale Kriterien (Investitionen, Erschließung / Arrondierung, Flächennachfrage, besondere Einschränkungen der Bewirtschaftung) ergänzt werden.

Die Flurbilanz weist eine Differenzierung nach 5 Wertstufen auf. Sie soll zukünftig alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Verfügbarkeit Flurbilanz 2022

Die Flurbilanz 2022 ist über den
Geodaten-Service der LEL zu beziehen.
Informationen zu den Geofachdaten Flurbilanz 2022 und Bodenpotenzialkarte
Zukünftig soll sie der Landwirtschaftsverwaltung auch über GISELa (GIS Entwicklung Landwirtschaft) zur Verfügung gestellt werden.

Zu den Geofachdaten Flurbilanz (Geodaten-Service)
Flurbilanz 2022
Bodenpotenzialkarte

Zu den interaktiven Karten
(LEL Maps)
Flurbilanz 2022 /
Bodenpotenzialkarte

Wertstufen der Flurbilanz 2022


Wertstufen der Flurbilanz 2022
Vorrangflur besonders landbauwürdige Flächen zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten

Vorbehaltsflur I

landbauwürdige Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten
Vorbehaltsflur II überwiegend landbauwürdige Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung größtenteils vorzubehalten
Grenzflur landbauproblematische Flächen
Untergrenzflur nicht landbauwürdige Flächen
Weitergehende Informationen zu den Wertstufen

Landwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsfluren

Die landwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsfluren bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft. Ihr Schutz und ihre Erhaltung ist Voraussetzung für eine nachhaltige und regionale Erzeugung von Lebensmitteln in ausreichendem Umfang. Sie bilden die unverzichtbare Produktionsgrundlage zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe.


Landwirtschaftliche Grenz- und Untergrenzfluren

Die landwirtschaftlichen Grenz- und Untergrenzfluren sind ökonomisch und strukturell nicht nachhaltig bewirtschaftbar. Ihre oftmals hohe Bedeutung für Naturschutz und Erholung kann jedoch spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben ein Auskommen in der Pflege und Erhaltung dieser Flächen bieten. 
Auch im energetischen Bereich (Windkraft, Freiflächen-Photovoltaik) bieten diese Flächen Potenziale.

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