Die im Jahr 1983 eingeführte Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale, integrierte Förderprogramm für den Naturschutz in Baden-Württemberg. Mit Hilfe der LPR kann eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur gefördert werden. Das Förderspektrum reicht vom Vertragsnaturschutz über die Biotoppflege, die Förderung der Natura 2000-Managementpläne bis hin zu Grunderwerbsmaßnahmen und der Unterstützung von Investitionsvorhaben, wie etwa naturschutzwichtigen Stallbauten.
Ziel
- Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum
- Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
- Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von
Naturschutzbelangen
Fortbildungen zur Landschaftspflegerichtlinie
Das Referat Kulturlandschaft der LEL organisiert alljährlich Fortbildungen zur Landschaftspflegerichtlinie; für Bedienstete der Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung sowie für Mitarbeitende der Landschaftserhaltungsverbände.
Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildungen: siehe LEL-Fortbildungskatalog
Nähere Informationen
Nähere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie erhalten Sie über die Infodienst-Seiten Landwirtschaft-Ernährung-Ländlicher Raum:
Förderwegweiser-Agrarpolitik und Förderung-Landschaftspflegerichtlinie
und über die Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: