Mähen mit Abräumen
Durch Mähen mit Abräumen werden vorzugsweise klassische Wiesengesellschaften erhalten.
Der Abtransport des Mähguts verhindert, dass sich Streuauflagen bilden, wodurch der Neuaustrieb auch für kleine, bodennah
wachsende Arten erleichtert wird. Zudem findet eine Aushagerung und Auflichtung der Flächen statt. Je öfters
gemäht und abgeräumt wird, desto größer der Aushagerungseffekt. Er ist höher als beim Mulchen.
Dies ist bei mageren Wiesen meist positiv, bei Wirtschaftswiesen ist erfolgt meist ein Ausgleich dieses Nährstoffentzugs durch eine
angepasste Düngung.
Bei den Wirtschaftswiesen wird das Mähgut einer Verwertung zugeführt (meist als Viehfutter).
Auf Grenzertragsstandorten, bei denen kein wirtschaftliches Interesse einer Mahd und Mähgutverwertung besteht, kann die
Mähgutentsorgung zum Problem werden. Aus naturschutzfachlichen Gründen sollte von einer Mahd, nach der das Mähgut nicht
abgeräumt wird, abgesehen werden.
Speziell für die Bewirtschaftung von FFH-Mähwiesen hat die LAZBW das Handbuch "FFH-Mähwiesen; Grundlagen – Bewirtschaftung – Wiederherstellung" sowie das "Infoblatt Natura 2000" erarbeitet.
Empfehlungen für Schnittzeitpunkte
Bei intakten Wiesengesellschaften, die laut Naturschutzgesetzgebung einen Schutzstatus haben, sollte sich der Schnittzeitpunkt an den traditionellen Wiesennutzungsterminen orientieren.
Bei Einschnittnutzung sollte der erste Schnitt nicht vor Juli erfolgen.
Bei Zweischnittnutzung sollte der erste Schnitt vor Mitte bis Ende Juni liegen.
Die Terminierung eines zweiten Schnitts im Sp ä tsommer (ab Ende August) lä sst den an die Zweischnittnutzung angepassten Arten, die erst nach dem ersten Schnitt zur Samenbildung kommen, die Chance der generativen Reproduktion.
Literatur: SCHREIBER, K.-F., BRAUCKMANN, H.-J., BROLL, G., KREBS, S., POSCHLOD, P. (2009): "Artenreiches Grünland in
der Kulturlandschaft" -
35 Jahre Offenhaltungsversuche Baden-Württemberg - verlag regionalkultur
Termine 1. Schnitt:
bis 600 m: Anfang bis Ende Juni
600 bis 900 m: Mitte Juni bis Mitte Juli (+14d)
über 900 m: Anfang bis Ende Juli (+14d)
Als phänologische Orientierung dient die Hauptblütezeit der Gräser.
Termine 2. Schnitt:
mindestens 6-8 Wochen nach 1. Schnitt
spätestens Ende September
Schröpfschnitt, Vor-Nachbeweidung:
- Vorbeweidung/Schröpfschnitt: März/April (Anfang Mai)
- Regelungen danach zum 1. Schnitt: max. 14 Tage nach üblichem Zeitfenster