Osterpaket und EEG2023 - die neuen Regelungen
Die neuen Spielregeln des EEG2023 für die Photovoltaik stehen. Höhere Vergütungssätze gelten nach dem Osterpaket bereits seit 30.Juli 2022. Am 1. Februar 2023 soll das EEG2023 nun endgültig in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen werden im vorliegenden Artikel angesprochen. Hinweis: Für eine detaillierte Analyse des neuen EEG2023 empfehlen wir die Verabfassung der Clearingstelle zu Rate zu ziehen. (https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2023 ). Werner Schmid. LEL, Abt. 4, 04.11.2022
Photovoltaikstrom und Energiewende – Quo vadis? (2021).
Die Untersuchung von 480 Photovoltaikanlagen über mehr als 10 Jahre Laufzeit zeigt auf, welches Anlagenkonzept und welche Modulausrichtung am zukunftsfähigsten ist. Ob einzelbetriebliche Autarkie oder gesamtgesellschaftliche Strombereitstellung aus Photovoltaik – auf die Ausrichtung kommt es an! Werner Schmid, LEL Schwäbisch Gmünd; Abteilung Märkte und Qualitätssicherung
LEL Photovoltaik-Rechner (Version 10.0.2 - Stand 01.10.2024)
Anwendung zur Berechnung der voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit und Liquidität einer Photovoltaik-Anlage. Es können "kleine Anlagen" bis max. 100 kWp, welche die "feste Einspeisevergütung" (§ 21, EEG 2021) in Anspruch nehmen können, sowie nicht ausschreibungspflichtige Anlagen, die nach dem MARKTPRÄMIEN-Modell gefördert sind, (max. 750 bzw. 1.000 kWp) kalkuliert werden. Der Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 ist eingearbeitet. NEU: Die Neuregelungen durch das Solarpaket I sind eingearbeitet (Achtung: einige Teile dieser Regelungen stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission). Die Berechnung von AGRI-PV-Anlagen (nur nicht ausschreibungspflichtige Anlagen bis 1.000 kWp können gerechnet werden) sowie von Bürgerenergieanlagen (bis 6.000 kWp) ist möglich. Eine Anlagenklasse „Anlagenberechnung nach eigenen Werten“ wurde neu eingebaut (max. 3.000 kWp). Ausschreibungsanlagen sowie Mieterstromanlagen können mit dem Programm nicht berechnet werden.
NEU: Das Programm enthält ein zusätzliches Registerblatt zur Ermittlung der „Vollkosten des Solarstroms“ (ersetzt den „Eigenstromrechner“ der LEL). (Werner Schmid. LEL, Abt. 4, 01.10.2024 xlsx Datei)
Zum Download der aktuellen Version
"LEL Photovoltaik - Eigenstromrechner Version 4.3.3 - Stand 01.05.2022" - Die Pflege der Anwendung wurde eingestellt !!! Das Programm kann nicht mehr heruntergeladen werden. Ersatz: Sie finden eine Möglichkeit zur Ermittlung der „Vollkosten des PV-Stroms“ künftig im Programm LEL Photovoltaik-Rechner Version 11.0.1 – aktueller Stand 11.09.2024. Dort wurde ein zusätzliches Registerblatt zu Ermittlung der Vollkosten des Solarstroms eingebaut. (Werner Schmid. LEL, Abt. 4, 11.09.2024)
Biogas-Invest
Die Anwendung wird derzeit überarbeitet und an das EEG 2023 angepasst.
LEL, Abt. 2. - Stand: 2/2023
Biogasrechner
Anwendung zur Bestimmung der Anlagenkapazität (Rohbiogasmenge) von Biogasanlagen.
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Ingenieurbüro Vaßen, 72581 Dettingen - Stand: 08/2012
LEL KUP Rechner
Der Rechner kann für geplante und bestehende Kurzumtriebsflächen genutzt werden. Er gibt eine Übersicht über die jährlichen Kosten und Erlöse während der Standzeit einer Kurzumtriebsplantage (KUP) und ermittelt deren Wirtschaftlichkeit.
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Karl Krieg, LEL, Abt. 2 - Stand: 12/2010