für die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtung der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL).
Allgemeines
Die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum, im folgenden (LEL) genannt, ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg u.a. zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der fachlichen und methodischen Qualifizierung von Lehr- und Beratungskräften in der Landwirtschaft. Dazu führt die LEL Veranstaltungen und Lehrgänge durch. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen der LEL mit den Teilnehmenden an den Veranstaltungen und Lehrgängen. Das Landeszentrum für Ernährung ist eine Abteilung der LEL. Somit gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso für Veranstaltungen und Lehrgänge des Landeszentrums für Ernährung.
Leistungsumfang, Änderungen
Der Umfang der Leistungen der LEL ergibt sich aus der Veranstaltungs-/ Lehrgangsbeschreibung. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die LEL zu Stande. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Für alle Veranstaltungen ist grundsätzlich eine Anmeldung über das LEL-Bildungsportal (bildungsportal.lel-bw.de) erforderlich. Die Anmeldungen werden bei Erfüllung der persönlichen, fachlichen und sachlichen Voraussetzungen in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Anmeldeschluss ist jeweils 6 Wochen vor Fortbildungsbeginn. Abweichende Regelungen zum Anmeldeschluss sind der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
Die Teilnehmenden erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Einladung mit detailliertem Programm sowie organisatorischen Hinweisen. Bei Überbelegung, Änderung oder Ausfall informiert die LEL, sobald sie hiervon Kenntnis hat.
Rücktritt von Veranstaltungen durch die LEL
Die LEL kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten oder sonstiger schwerwiegender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die LEL sind ausgeschlossen.
Rücktritt durch Teilnehmende von Veranstaltungen, koordiniert durch die LEL, Abteilung 1- Bildung und Beratung
Abmeldungen von Veranstaltungen sind bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Bei Abmeldung am Tag des Lehrgangbeginns sowie bei nicht erfolgter Abmeldung wird Ersatz in voller Höhe der jeweiligen Lehrgangskosten erhoben, unabhängig vom Grund der Absage. Abmeldungen sind schriftlich an das Fortbildungsteam der LEL, Abteilung 1 (fortbildung@lel.bwl.de) zu richten.
Rücktritt durch Teilnehmende von Veranstaltungen, koordiniert durch die LEL, Abteilung 6 - Landeszentrum für Ernährung
Abmeldungen bis zwei Wochen vor einer kostenpflichtigen Veranstaltung sind kostenfrei möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt fällt der volle Kostenbeitrag an, unabhängig vom Grund der Absage. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht möglich. Die Abmeldung senden Sie bitte schriftlich an (ernaehrungsbildung@lel.bwl.de) mit dem Betreff: Abmeldung von Veranstaltung: „Kursnummer/Titel“ am „Datum“.
Bescheinigungen
Die Teilnehmenden erhalten bei vollständiger Teilnahme zum Ende einer Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung. Nachträgliche Teilnahmebescheinigungen werden gegen Kostenersatz von 25,00 € ausgestellt. Öffentliche Veranstaltungen des Landeszentrums für Ernährung sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Speicherung der Daten
Die LEL speichert die persönlichen Daten der Teilnehmenden bei der Anmeldung in elektronischer Form.
Die Daten werden von der LEL ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Für Veranstaltungen der LEL, Abteilung 1-Bildung und Beratung werden Name und Dienststelle den Dienststellen zur internen Verwaltung bekannt gegeben. Aus organisatorischen Gründen kann der/die Teilnehmende dem nicht widersprechen.
Während der Veranstaltung können Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Veranstaltung in den Medien, unter anderem auch auf online abrufbaren Websites der LEL und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung können nicht erhoben werden. Die LEL behält sich vor, angefertigte Bilder und Filmaufnahmen zur Dokumentation, zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung weiterer Veranstaltungen weiter zu verwenden. Dieser Bestimmung kann vor Ort gegenüber unseren Fotografen*innen oder unseren Mitarbeitern*innen widersprochen werden.
Bezahlung
Die Kosten für Teilnahmegebühren, Lehrgangsunterlagen und Verpflegung werden in der in der Ausschreibung genannten Höhe, vorbehaltlich eventueller Änderungen zu dem in der Rechnung aufgeführten Zeitpunkt fällig.
Die Rechnung wird auf Namen und Anschrift der angemeldeten Person bzw. der dort angegebenen Rechnungsanschrift ausgestellt. Der angegebene Rechnungsempfänger, der/die Anmeldende und der/die Teilnehmende haften als Gesamtschuldner. Bei späteren Änderungen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € fällig.
Haftung, Unfälle
Die Haftung der LEL für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
Für die während des Aufenthalts von Teilnehmenden verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden der LEL haftet der/die Teilnehmende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Teilnehmer/-innen, von denen ein Infektionsrisiko im Sinne von §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Gemeinschaftseinrichtungen ausgeht, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen, bzw. müssen dies dem Veranstalter unverzüglich (nach Bekanntwerden) melden.
Besondere Bestimmungen Web-Seminare
Die Teilnehmenden erhalten rechtzeitig vor der Web-Seminar-Veranstaltung eine Einladung mit einem Zugangslink. Dieser Link ist für den Teilnehmenden persönlich bestimmt, nur angemeldete Personen dürfen am Web-Seminar teilnehmen. Aufzeichnungen, das Anfertigen von Bildschirmfotos (Screenshots) und von sonstigem Bildmaterial durch Teilnehmende ist untersagt. Der im Web-Seminar entstehende Chatverlauf wird nach Seminar-Ende zum Zweck der Nachbereitung gespeichert.
Gültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Schwäbisch Gmünd, 17. Dezember 2020