Beachten Sie bitte, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung für die Fortbildungsteilnehmenden nur auf die eigentlichen Fortbildungsveranstaltungen einschließlich des Weges zu und von denselben erstreckt, jedoch nicht den Freizeitbereich während der Fortbildungsdauer umfasst. Aus diesem Grund empfehlen wir gegebenenfalls den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung.