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Abt. 3 - Agrarstruktur
Rabea Mächtel
Die Eingriffsregelung ist ein Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes. Das Naturschutzgesetz regelt die Eingriffe in
Natur und Landschaft, beispielsweise auf Grund von Bauvorhaben oder Bauleitplanungen. Beeinträchtigungen müssen kompensiert
werden durch Vermeidung, Ausgleich oder Ersatz bzw. Ersatzzahlungen.
Die 2011 eingeführte Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) hat zum Ziel, die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit von Eingriffen zu erleichtern. Die Verzeichnisse werden bei den Unteren Naturschutzbehörden geführt und sind öffentlich einsehbar.
Auf der folgenden Seite finden Sie das Kompensationsverzeichnis.
PIK sind
subventionsfreie Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen, bei welchen eine fortwährende landwirtschaftliche
Nutzung der Flächen bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung gewährleistet wird. mehr...
- Landtagsanfrage
15/5035 - 04.04.2014 - Pflege von Ausgleichsflächen aus bäuerlicher Hand
Antrag des Abg. Paul Locherer CDU
-
Landtagsanfrage 15/4475 - 11.12.2013 - Ökopunkte-Handel in BW
Antrag des Abg. Karl Rombach CDU
- Suchräume im Landkreis bei unvermeidbarer Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen