Sie beraten landwirtschaftliche Betriebe?

Für Steuerberatungen und Buchstellen

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Dann sind Sie ein wichtiger Partner im Testbetriebsnetz Baden-Württemberg. Sie unterstützen die teilnehmenden Betriebe bei der Bereitstellung der erforderlichen Buchführungsdaten.

Was ist Ihre Aufgabe?

Grundlage für die Teilnahme ist ein vollständiger BMLEH-Jahresabschluss.

Als Steuerberatung oder landwirtschaftliche Buchstelle

  • erstellen bzw. vervollständigen Sie den BMLEH-Jahresabschluss,
  • prüfen die erforderlichen Angaben auf Vollständigkeit und
  • übermitteln die Daten für das Testbetriebsnetz.

Wichtig: Die vollständigen Daten müssen jährlich bis spätestens zum 16. November übermittelt werden. (2.Termin)


Eine frühere Abgabe ist möglich und wird höher vergütet. (1. Termin)

Die Erstellung eines BMLEH-Jahresabschlusses erfordert Sorgfalt – insbesondere bei der Erfassung der ergänzenden Betriebsangaben und Naturalerträgen. Dabei stehen Ihnen eine Ausführungsanweisung, eine praxisnahe Anleitung und eine spezielle Software zur Erstellung und Plausibilisierung des BMLEH-Jahresabschlusses zur Seite.

Weitere Informationen

Auch Ihr Aufwand wird vergütet

Für Ihre Mitwirkung erhalten Sie als beteiligte Steuerberatung oder landwirtschaftliche Buchstelle eine jährliche Vergütung.

Auch Betriebe mit der Auflagen durch die AFP-Förderung einen BMLEH-Jahresabschluss abzugeben, können vergütet werden.

 

Sie möchten einen Betrieb anmelden?

Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam klären wir, ob der Betrieb für eine Teilnahme infrage kommt und welche nächsten Schritte erforderlich sind.



Kontakt:

Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum

Abteilung 2

Oberbettringer Straße 162
73525 Schwäbisch Gmünd

Tel: 07171 917 225 

E-Mail: abteilung2@lel.bwl.de