Hinweise zur Abrechnung der Reisekosten

Lesezeit:
  • Teilen

Das MLR, die Regierungspräsidien und Landesanstalten verwenden für die Genehmigung und Abrechnung der Reisekosten die Anwendung DRIVE-BW.
Alle Bediensteten der Regierungspräsidien und Landesanstalten, die an Veranstaltungen des Katalogs Fachliche Fortbildung teilnehmen, werden gebeten, bei der Dienstreisegenehmigung in DRIVE-BW die Reiseart „Fortbildungsreise fachlich (Landwirtschaft)“ zu wählen. Damit wird die richtige Zuweisung zu den entsprechenden Kontierungsdaten durch die LEL sichergestellt. Zusätzlich sind die ID-Nr. der Fortbildung und ggf. die Identifizierungsdaten für Bahntickets im Bemerkungsfeld für die Reisestelle anzugeben.

Bedienstete der Landesbetriebe (HuL, WBI und LVWO), die an Veranstaltungen des Katalogs Fachliche Fortbildung teilnehmen, verwenden für die Abrechnung der Dienstreise die Papiervordrucke des LBV und senden diese an die Reisestelle der LEL (Frau Wiesner, Frau König). Die LEL prüft die Anträge reisekostenrechtlich und leitet diese zur Auszahlung an das LBV weiter

Die Unteren Landwirtschaftsbehörden sind nicht am elektronischen Online-Verfahren beteiligt. Die Abrechnung erfolgt über das jeweilige Landratsamt.