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Die Wirtschaftsfunktionenkarte

Die
Wirtschaftsfunktionenkarte grenzt landwirtschaftliche Vorrangfluren
ab, die langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen
Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben
müssen.
Bewertung
Welche landwirtschaftlichen Flächen zur Vorrangflur zusammengefasst werden, hängt von der natürlichen Bodengüte (Flächenbilanzkarte) und den Bewirtschaftungsmöglichkeiten ab. Zusätzlich spielen agrarstrukturelle Faktoren (z.B. das Wegenetz, Größe der Bewirtschaftungseinheiten) eine wesentliche Rolle in der Abgrenzung.
Zur Abgrenzung werden Informationen zur Größe,
Erschließung und landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen
sowie ihre Bedeutung für die zukunftsfähigen
landwirtschaftlichen Betriebe nach einer vorgegebenen Methodik
erhoben und bewertet (Punkteschema).
Ergänzend werden regionale Besonderheiten wie Hopfenanbau, Bewässerungskulturen, hohe Flächennachfrage, Nährstoffmanagement, Naturschutz usw. berücksichtigt.
Ein Teil der Informationen zur Wirtschaftsfunktionenkarte kann
über die EDV bereitgestellt und auf agrarstrukturellen
Fachkarten dargestellt werden. Diese Informationen sind Teil der
Daten, die jährlich im Rahmen der Agrarförderung
über den Gemeinsamen Antrag bei den landwirtschaftlichen
Betrieben Baden-Württembergs erhoben werden.
Viele regionalspezifische Besonderheiten können jedoch nur von den unteren Landwirtschaftsbehörden eingebracht werden.
Die landwirtschaftlichen Vorrangfluren bilden die
ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen
Landwirtschaft. Ihr Umfang ist bestimmend für die
zukünftige Entwicklung und Struktur der landwirtschaftlichen
Betriebe und für die Produktion von Nahrungsmitteln oder
Energie.
Die Vorrangflur I
Die Vorrangflur I umfasst überwiegend landbauwürdige
Flächen (gute bis sehr gute Böden) mit geringer
Hangneigung und auch Flächen, die wegen der ökonomischen
Standortsgunst oder wegen ihrer besonderen Eignung für den
Anbau von Intensivkulturen wie Reben, Obst, Gemüse, Hopfen,
Spargel, Tabak, für den ökonomischen Landbau und die
Ernährungssicherung unverzichtbar und deshalb der
landwirtschaftlichen Nutzung unbedingt vorzubehalten sind.
Umwidmungen, z.B. als Bauland, Verkehrsflächen,
naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen u.a.m. müssen
ausgeschlossen bleiben.
Die Vorrangflur II
Die Vorrangflur II umfasst überwiegend landbauwürdige
Flächen (mittlere Böden) mit einer geringen Hangneigung
und auch Flächen, die wegen der ökonomischen
Standortsgunst für den ökonomischen Landbau wichtig und
deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind.
Umwidmungen sollen ausgeschlossen bleiben.
Der Umfang der Grenz- und Untergrenzfluren liefert Aussagen
über die Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe in diesen
Regionen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft mit ihren Funktionen
für den Naturschutz, die Naherholung, den Tourismus und ihre
Bedeutung in der Landschaftspflege.
Die Grenzflur
Die Grenzflur umfasst im Wesentlichen landbauproblematische Flächen (schlechte Böden) oder Flächen mit mittlerer Hangneigung, die erhöhte Aufwendungen in der Bearbeitung mit Maschinen und Geräten erfordern und gerade noch einen kostendeckenden Ertrag erwirtschaften lassen. Oder es handelt sich um Vorrangflächen, die wegen ökonomischer Faktoren abgestuft wurden.
Umwidmungen können auf längere Sicht in Betracht
kommen. Dabei sind die Ziele zum Erhalt der Kulturlandschaft zu
berücksichtigen.
Die Untergrenzflur
Die Untergrenzflur umfasst die nicht landbauwürdigen sowie abgestufte landbauproblematische Flächen, die wegen ihrer ungeeigneten Böden oder starker Hangneigung zu hohe Aufwendungen bei der Bestellung, Pflege und Ernte erfordern und deshalb keinen ausreichenden Ertrag abwerfen.
Umwidmungen können aus Sicht der ökonomischen Landnutzung befürwortet werden. Sie haben sich an den Zielen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft auszurichten.
Die Wirtschaftsfunktionenkarte wird den Fachverwaltungen über GISELa (GIS Entwicklung Landwirtschaft) zur Verfügung gestellt
oder
kann über den
der LEL bezogen werden.