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Stoffstrombilanz
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Die Anwendung wurde nach den Vorgaben der Stoffstrombilanzverordnung vom 14.12.2017 erstellt.
Hiernach müssen alle Stoffbewegungen in den Betrieb oder aus dem Betrieb heraus dokumentiert werden. Nicht darunter fallen Erntemengen von betriebseigenen Flächen. Lediglich beim Anbau von Leguminosen spielt die Erntemenge eine Rolle.
Diese Anwendung soll dazu dienen, der erforderlichen Dokumentationspflicht nachzukommen und die zu errechnende Bilanz zu erstellen.
LEL, Abteilung 2 - Stand: 07/2018
Abt. 2 - Nachhaltige Unternehmensentwicklung
Katrin Kößler
Stoffstrombilanz-Verordnung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft
Infos zur Stoffstrombilanz
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