Die Wirtschaftsfunktionenkarte

Die Wirtschaftsfunktionenkarte grenzt landwirtschaftliche Vorrangfluren ab, die langfristig der Gesellschaft und den landwirtschaftlichen
Betrieben zur Bewirtschaftung vorbehalten bleiben müssen.
Hinweis: Die Wirtschaftsfunktionenkarte wird sukzessive durch die Flurbilanz 2022 ersetzt.
Bewertung
Welche landwirtschaftlichen Flächen zur Vorrangflur zusammengefasst werden, hängt von der natürlichen Bodengüte (Flächenbilanzkarte) und den Bewirtschaftungsmöglichkeiten ab. Zusätzlich spielen agrarstrukturelle Faktoren (z.B. das Wegenetz, Größe der Bewirtschaftungseinheiten) eine wesentliche Rolle in der Abgrenzung.
Zur Abgrenzung werden Informationen zur Größe, Erschließung und landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen sowie ihre
Bedeutung für die zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Betriebe nach einer vorgegebenen Methodik erhoben und bewertet
(Punkteschema).
Ergänzend werden regionale Besonderheiten wie Hopfenanbau, Bewässerungskulturen, hohe Flächennachfrage, Nährstoffmanagement, Naturschutz usw. berücksichtigt.
Ein Teil der Informationen zur Wirtschaftsfunktionenkarte kann über die EDV bereitgestellt und auf agrarstrukturellen Fachkarten
dargestellt werden. Diese Informationen sind Teil der Daten, die jährlich im Rahmen der Agrarförderung über den Gemeinsamen
Antrag bei den landwirtschaftlichen Betrieben Baden-Württembergs erhoben werden.
Viele regionalspezifische Besonderheiten können jedoch nur von den unteren Landwirtschaftsbehörden eingebracht werden.
Landwirtschaftliche Vorrangfluren
Die landwirtschaftlichen Vorrangfluren bilden die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft. Ihr Umfang ist bestimmend für die zukünftige Entwicklung und Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und für die Produktion von Nahrungsmitteln und Energie.
Die Vorrangflur I umfasst überwiegend landbauwürdige Flächen (gute bis sehr gute Böden) mit geringer Hangneigung und auch Flächen, die wegen der ökonomischen Standortsgunst oder wegen ihrer besonderen Eignung für den Anbau von Intensivkulturen wie Reben, Obst, Gemüse, Hopfen, Spargel, Tabak, für den ökonomischen Landbau und die Ernährungssicherung unverzichtbar und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung unbedingt vorzubehalten sind.
Die Vorrangflur II umfasst überwiegend landbauwürdige Flächen (mittlere Böden) mit einer geringen Hangneigung und auch Flächen, die wegen der ökonomischen Standortsgunst für den ökonomischen Landbau wichtig und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind.
Umwidmungen sollen ausgeschlossen bleiben.
Landwirtschaftliche Grenz- und Untergrenzfluren
Der Umfang der Grenz- und Untergrenzfluren liefert Aussagen über die Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Regionen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft mit ihren Funktionen für den Naturschutz, die Naherholung, den Tourismus und ihre Bedeutung in der Landschaftspflege.
Die Grenzflur umfasst im Wesentlichen landbauproblematische Flächen (schlechte Böden) oder Flächen mit mittlerer
Hangneigung, die erhöhte Aufwendungen in der Bearbeitung mit Maschinen und Geräten erfordern und gerade noch einen
kostendeckenden Ertrag erwirtschaften lassen. Oder es handelt sich um Vorrangflächen, die wegen ökonomischer Faktoren abgestuft
wurden.
Umwidmungen können auf längere Sicht in Betracht kommen. Dabei sind die Ziele zum Erhalt der Kulturlandschaft zu
berücksichtigen.
Die Untergrenzflur umfasst die nicht landbauwürdigen sowie abgestufte landbauproblematische Flächen, die wegen ihrer ungeeigneten
Böden oder starker Hangneigung zu hohe Aufwendungen bei der Bestellung, Pflege und Ernte erfordern und deshalb keinen ausreichenden
Ertrag abwerfen.
Umwidmungen können aus Sicht der ökonomischen Landnutzung befürwortet werden. Sie haben sich an den Zielen zur
Offenhaltung der Kulturlandschaft auszurichten.
Die Wirtschaftsfunktionenkarte wird den Fachverwaltungen über GISELa (GIS Entwicklung Landwirtschaft) zur Verfügung gestellt
oder kann über den
Geodaten-Service der LEL bezogen werden.