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Förderung und Kulissen

Direktzahlungen


Tabelle: Zahl der begünstigten Antragstellerinnen und Antragsteller auf Direktzahlungen (DZ) und gewährte Direktzahlungen 2020
Region Baden-Württemberg Deutschland
Art der DZ Betriebe Anteil DE Zahlungen Anteil DE Betriebe Zahlungen
Basisprämie 37.513              13,3
234.215.005
               8,4
282.556
2.802.042.649
Greeningprämie 37.454              13,3 114.545.146                8,4 282.217 1.362.414.364
Junglandwirteprämie 3.814
             13,8 6.474.156              13,9 27.538 46.717.294
Umverteilungsprämie 37.438              13,3 40.609.209              12,8 282.295 318.393.003
Kleinerzeugerprämie 3.505              15,5 2.648.923              16,0 22.664 16.531.921
Direktzahlungen 41.024              13,4 403.395.891                8,8 305.214 4.605.454.245

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/direktzahlungen/

Wert eines Zahlungsanspruchs

Seit 2019 haben die Zahlungsansprüche bundesweit einen einheitlichen Wert von knapp 176 €. Der Regionsbezug, der bis dahin galt, entfiel. Zahlungsansprüche, die ursprünglich für eine bestimmte Region (z. B. Thüringen) zugewiesen wurden, können seit 2019 ebenso mit beihilfefähiger Fläche eines anderen Bundeslands (z. B. Bayern) für die Auszahlung der Basisprämie aktiviert werden. Zugleich entfielen die regionalen Beschränkungen bei der Übertragung von ZA. (Quelle: https://www.zi-daten.de/infoZA.html, Abruf am 19.07.2022)

Jährliche Durchführungsberichte zum Umsetzungsstand des MEPL III

Über die Umsetzung der Fördermaßnahmen der 2. Säule in Baden-Württemberg wird einmal jährlich berichtet. Die Ergebnisse werden auf den Seiten des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2014-2022 (MEPL III) veröffentlicht. 

Link zur Seite

(Eine Übersicht über die Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft und den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg bietet der Förderwegweiser. )

Greening/Ökologische Vorrangflächen

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen im Umweltinteresse zu nutzen – diese also als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise nicht genutzt werden.

(2022 dürfe ab Juli ökologische Vorrangflächen zeitlich befristet für Futterzwecke genutzt werden. Damit soll die Landwirtschaft von den Folgen des Ukraine-Krieges entlastet werden. (Quelle: Bundesregierung, Abruf am 19.07.2022))

Einen Überblick über die im Jahr 2021 beantragten Ökologischen Vorrangflächen in Deutschland bieten die folgenden Grafiken.


Stand 07/2022

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