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Auffüllungen

Beschreibung

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bauliche Anlagen nach § 2 Landesbauordnung (LBO). Sie bedürfen einer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG). Verfahrensfrei sind selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 500 m² Fläche haben. Der Antrag ist beim zuständigen Bürgermeisteramt bzw. bei der zuständigen Stadtverwaltung zu stellen. 

Notwendige Unterlagen

  • Zustimmung des Eigentümers
  • Übersichtsplan, Lageplan 
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bodenschätzungskarte
  • Längs- und Querschnitte des Geländes Höhenangaben vor/nach dem Bodenauftrag
  • Angaben zur Menge und Fläche

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