Navigation überspringen

Warenterminmarkt - Glossar

Absicherung / Hedging:

Kauf oder Verkauf von Warenterminkontrakten (Futures) zum Schutz gegen Preisänderungen am Kassamarkt. Beim Hedgegeschäft sollen Verluste am Kassamarkt durch Gewinne am Terminmarkt ausgeglichen werden. Entstehen im umgekehrten Fall am Terminmarkt Verluste, können diese durch Gewinne am Kassamarkt ausgeglichen werden.

Arbitrage: 

Risikolose Gewinnmöglichkeit aufgrund von zeitlichen oder räumlichen Preisdifferenzen; Arbitrageure betreiben Arbitragegeschäfte zwischen Börsenplätzen, Erfüllungszeitpunkten und Kassa/Futuresmärkten.

as the Market: 

Nach einer Erteilung einer Kauf- oder Verkaufsorder muss diese unverzüglich zum bestmöglichen, gegenwärtigen Marktkurs ausgeführt werden.

AEX:

AEX Amsterdam, niederländische Warenterminbörse in Amsterdam (www.aex.nl).

Basis:

Unterschied zwischen dem Futures- nd dem Kassakurs einer Ware (Basis = Kassakurs - Futureskurs). Der Kassapreis kann über oder unter dem Future notieren. Dementsprechend kann die Basis einen positiven oder negativen Wert annehmen; theoretisch wird die Basis zum Zeitpunkt der Fälligkeit gleich Null.

Börsenrat:

Ihm gehören Vertreter von Kreditinstituten, Anleger und der unterschiedlichen Warenmärkte an. Er trifft die grundsätzlichen Entscheidungen wie Börsen- u. Gebührenordnung und Handelsbedingungen.

Briefkurs:

Bei Kontraktkursnotierung bedeutet Brief (B), dass bei diesem Kurs zwar ein Verkaufsangebot, jedoch keine Nachfrage vorliegt.

Break: 

Kursausschlag, Kursausbruch; eine plötzliche Kursänderung nach oben oder unten

Broker:

Börsenmakler; ein Mittelsmann, der Kauf- oder Verkaufsorders im Auftrag für Kunden ausführt. Er erhält eine Provision (Kommission) für seine Dienste. Der Handel an einer Warenterminbörse ist nur über zugelassene Broker möglich.

Call Option:

Mit dem Kauf einer Call Option erwirbt der Käufer das Recht, einen Kontrakt zu einem vorher bestimmten Preis zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Der Verkäufer der Kaufoption erhält dafür Geld (die Prämie). Der Kontrakt verpflichtet den Verkäufer zur Lieferung, wenn der Käufer sein Recht zum Kauf ausübt.

Carrying Charges:

(Finanzierungsnebenkosten) Kosten für Lagerung, Versicherung und Finanzierung, die dadurch entstehen, dass die Ware von einem Liefermonat bis zum nächsten gelagert wird. Die Finanzierungsnebenkosten spiegeln sich in der Kursdifferenz zwischen verschiedenen Futures-Kontraktmonaten wider.

CBoT / CBT:

Chicago Board of Trade. Die CBoT ist die älteste und größte Warenterminbörse für Agrarprodukte der Welt (www.cbot.com).

Clearingbank / Verechnungsstelle:

Börsenbehörde und Bank, die für alle Transaktionen an der Börse wie z.B. Verwaltung der Kontraktkäufe und -verkäufe, Ausrufen der Margin Calls, Bezahlung der Margins zuständig ist. Sie übernimmt an der Warenterminbörse die Garantie für die Ausführung der Geschäfte, indem sie als Vertragspartner zwischen Käufer und Verkäufer tritt.

Close Price / Schlusspreis:

Preis der zuletzt getätigten Order eines Börsenhandelstages. Im Unterschied zum Settlement Price dient der Close Price lediglich zur Preisnotierung.

CME:

Chicago Mercantile Exchange; zweitgrößte Terminbörse der USA und der Welt (www.cme.com).

Commodity: 

Bezeichnung für Waren, die unter genau festgelegten Konditionen an einer Terminbörse gehandelt werden.

CSCE:

Coffee, Sugar, Cocoa Exchange in New York. Terminhandel ausschließlich mit Kaffee, Zucker und Kakao (www.nybot.com).

Day Order:

Tagesorder; Auftrag, der automatisch verfällt, wenn er bis zum Ende einer Börsensitzung nicht ausgeführt werden konnte.

Delivery / Andienung:

Die Beförderung der effektiven Ware an einen festgelegten Bestimmungsort zur Erfüllung eines Terminkontraktes.

DTB:

Deutsche Terminbörse. Nach Novellierung des dt. Börsengesetzes 1989 wurden in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanztermingeschäfte liberalisiert. Die DTB nahm im Januar 1990 in Frankfurt ihre Arbeit auf.

Echtzeitkurse:

Aktuelle Kontraktkurse im Handelsverlauf eines Tages. Weichen von den Schlusskursen häufig ab (www.terminmarktwelt.de).

EFP:

Exchange of Futures for Physicals. Ziel ist die tatsächliche Lieferung bzw. die Abnahme der Ware an einen bekannten Handelspartner. Beide Partner schließen darüber einen Vertrag und kaufen unabhängig voneinander an der Warenterminbörse einen bestimmten Kontrakt mit der gleichen Laufzeit. Diese beiden Kontrakte werden am Ende der Laufzeit gegeneinander glattgestellt. Der Preis der Ware wird durch den Schlusskurs des Kontraktes bestimmt. Durch den Kontrakthandel hat jeder Handelspartner die Möglichkeit, an der WTB einen Börsengewinn zu erzielen und dadurch evtl. seinen Gesamtpreis zusätzlich zu verbessern.

Einschuss:

siehe Margin

Euronext:

Verbund der Warenterminbörsen in Amsterdam, London und Paris (http://www.euronext.com/en/).

Expiration Date:

Letzter Tag, an dem eine Option ausgeübt werden kann.

Ex Pit: Termingeschäft "außerhalb der Börse" - siehe EFP
Futures contract: Terminkontrakt; ein standardisierter, rechtlich verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf von der im Kontrakt spezifizierten Ware zu einem bestimmten Termin. Futures werden an Terminbörsen gehandelt.

Geldkurs:

Bei Kontraktkursnotierung bedeutet „Geld" (G), dass bei diesem Kurs zwar Kaufnachfrage, jedoch kein Angebot vorlag.

Glattstellung: 

siehe Offset

Guthabenzins: 

Die Verzinsung (Stand 01.01.1999) beträgt 2,0 % für täglich fällige Guthaben über EUR 2.500. Festgelder werden nach Absprache und aktueller Marktlage verzinst.

Hedger: Personen, die Terminkontrakte kaufen oder verkaufen, um sich gegen zukünftige Preisänderungen im Kassageschäft abzusichern.

Initial Margin:

Mindesteinschuss, der bei der Eröffnung einer Position geleistet werden muss. Er beträgt üblicherweise 5 bis 10 % des Kontraktpreises als Risikoabsicherung. Die Initial Margin ist solange zu hinterlegen, bis die Position geschlossen wird. Die Höhe wird je nach Produkt und Marktlage durch die Clearing Bank und kann gegebenenfalls täglich geändert werden. Die Initial Margin kann in Form von Geld, bestimmten Wertpapieren oder Bankgarantien hinterlegt werden.

Kassamarkt:

Markt an dem physische Waren gehandelt werden. Im Gegensatz zum Terminmarkt sind Geschäfte am Kassamarkt auf effektive Erfüllung ausgerichtet. Geschäftsabschluss und Erfüllung liegen zeitnah beieinander.

Konvergenz: Termin- und Kassakurse nähern sich einander mehr oder weniger stetig bis zum letzten Handelstag eines Terminkontraktes an.

Lieferung / Delivery:

Transfer einer Ware vom Verkäufer eines Futures zum Käufer eines Futures. Lieferort und Liefertermin werden bei Warentermingeschäften von der jeweiligen Warenterminbörse festgelegt.

LIFFE: 

London International Financal Futures and Options Exchange; britischer Börsenplatz für Termingeschäfte und gleichzeitig der bedeutendste in Europa (https://globalderivatives.nyx.com/).

Limit-Order: 

Auftrag mit einer festgelegten Kurs- und/oder Zeitgrenze. Eine Kauflimit-Order wird z.B. unterhalb des gegenwärtigen Marktkurses platziert, während eine Verkauflimit-Order oberhalb des gegenwärtigen Marktkurses platziert wird. Nur bei Erreichen des Limits wird die Order ausgeführt.

Long-Hedge: 

Absicherung (Reduzierung des Risikos) durch Kauf eines Futureskontraktes. Bei einer bestehenden physischen Lieferverpflichtung wird durch den Kauf der Ware oder eines entsprechenden Futureskontrakt dem Risiko einer Preisänderung entgegengewirkt.

Margin:

(Einschuss oder Sicherheitsleistung) Anzahlung bei Kauf/Verkauf von Futureskontrakten, liegt üblicherweise bei 5 bis 20 % des Kontraktpreises.

Margin Call / Nachschuss:

Geldbetrag der von der Clearingstelle der jeweiligen Börse verlangt wird, wenn die Differenz zwischen der bereits gezahlten Margin (Initial Margin) und einer handelstäglich ermittelten Margin durch Preissteigerungen von Verkaufkontrakten oder Preissenkungen von Kaufkontrakten eine fest-gelegte Grenze überschreitet. Die Clearingstelle kann so die Einhaltung der Kontrakte stets gewährleisten.

MATIF: Marché à Terme International de France. Französische Warenterminbörse in Paris. Gehandelt werden an der MATIF Kaffee-, Weißzucker-, Raps- und Weizenterminkontrakte (www.matif.fr).

Maturity:

(Fälligkeit) Zeitraum, während dem ein Terminkontrakt zur Glattstellung mit der effektiven Ware angedient werden kann, z.B. der Zeitraum zwischen dem ersten Tag der Andienungsanzeige und dem letzten Handelstag eines Kontrakts.

Offset:

Gegengeschäft d.h. Rückkauf (Verkauf) eines zuvor verkauften (gekauften) Kontraktes. Durch diese Transaktion wird die Verpflichtung zur Lieferung (Verkauf) bzw. Annahme (Kauf) der Ware aufgehoben. Die Glattstellung kann nur denselben Kontraktmonat und dieselbe Ware erfolgen.

Open Interest:

Anzahl aller noch nicht glattgestellten Terminkontrakte.

Option:

Einseitiger Kontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, ihn aber nicht verpflichtet, eine Ware oder einen Futureskontrakt zu einem festgesetzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Falls der Käufer sein Recht ausübt, muss der Verkäufer - ungeachtet des gegenwärtigen Marktpreises - zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfüllen. Der Käufer einer Option bezahlt hierfür eine sogenannte Prämie. Zu unterscheiden sind Kaufoptionen (Calls) und Verkaufoptionen (Puts).

Order: Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anzahl von Kontrakten. Die normale Market Order kann eingeschränkt werden durch Limit-Order oder Stop-Loss Order.

Put Option / Verkaufsoption:

Mit dem Kauf einer Put-Option erwirbt der Käufer das Recht, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Kontrakt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Eine Verkaufsoption wird gekauft, wenn man glaubt, dass die Preise fallen werden. Der Verkäufer der Verkaufsoption erhält ein Prämie als Entgelt für die Annahme der Verpflichtung, die Lieferung anzunehmen, wenn der Käufer sein Recht zum Verkauf ausübt.

Realtimekurse: 

siehe Echtzeitkurse

Round Turn:

Abgeschlossene Futurestransaktion wie z.B. ein Verkauf, um einen Kauf zu decken, oder ein Kauf, um einen Verkauf auszugleichen. Maklergebühren werden üblicherweise auf der Basis "round turn" berechnet.

Sellers Option:

Gibt dem Verkäufer das Recht, bei tatsächlicher Erfüllung des Kontraktes unter den möglichen Lieferorten, den genauen Liefertermin innerhalb eines Lieferzeitraums und die Qualität zu wählen.

Settlement Price / Schlusskurs:

Täglich von der Clearingstelle anhand des Kursbereichs der letzten zwei Minuten der Börsensitzung ermittelter Mittelwert. Anhand des Settlement Price werden die täglichen Gewinne und Verluste der offenen Future-Positionen ermittelt.

Short-Hedge:

Verkauf eines Futureskontraktes, um sich einen bestimmten Verkaufspreis für eine Ware zu sichern.

Spekulant:

Marktteilnehmer, der Terminkontrakte kauft oder verkauft in der Erwartung, dass er die Preisrichtung richtig vorhergesehen hat. Der Spekulant übernimmt das Risiko, das der Hedger abwälzen will, und verschafft dem Terminmarkt somit die notwendige Liquidität.

Spread:

Preisdifferenz zwischen zwei Futureskontraktmonaten.

Standardisierung: Spezifizierung der Kontraktausgestaltung. In Warenterminkontrakten werden sehr detaillierte Angaben über Qualität, Lieferort und Liefertermin gemacht. Erst die Standardisierung macht die Kontrakte gegeneinander austauschbar. Abweichungen von den Kontraktspezifikationen werden bei den meisten Börsen mit einem festen Zu- und Abschlagssystem ausgeglichen.

Stop Loss Order:

Marktorder mit einer festgelegten Kursgrenze. Nur bei erreichen des Kursniveaus wird die Order ausgeführt. Er dient dazu Verluste zu minimieren.

Tick: 

Kleinst mögliche; bzw. zulässige Preisschwankung beim Handel eines bestimmten Kontraktes an einer Börse. Verschiedene Kontrakte haben unterschiedliche Tickgrößen.

Trading Range:

Alle Kurse innerhalb des Höchst- und Niedrigstkurses, die während eines bestimmten Zeitraumes gehandelt werden.

Trägergesellschaft:

Trägergesellschaft ist die Warenterminbörse Hannover AG. Ihre Aktionäre sind die Europäische Warenterminbörse Beteiligungs AG (EWB), die Niedersächsische Wertpapierbörse zu Hannover, die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg und der Deutsche Terminhandel Verband e.V. (DTV).

Variation Margin:

Jeden Tag nach Börsenschluss werden die (noch nicht realisierten) Gewinne aus einem Kontrakt dem Girokonto eines Kunden gut-geschrieben und Verluste abgebucht. Die Variation Margin wird nur in Form von Geld geleistet.

Volatilität:

Maß für die Häufigkeit und Stärke der Preisschwankungen der Kontraktware. Je höher die Volatilität einer Ware ist, desto größer ist das Preisänderungspotenzial. Entsprechend wächst die Höhe der geforderten Sicherleistung, der Margin.

Volumen:

Anzahl der während einer bestimmten Zeitspanne gehandelten Kontrakte.

Warenterminhandel:

Ist der Handel (Verkauf oder Kauf) mit Kontrakten über hinsichtlich Menge, Zeit, Ort, Qualität und Liefermodalitäten standardisierten Produkten (Basisgut). Warenterminkontrakte werden stets für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt abgeschlossen (Futures/Futureskon-trakte). Ein Futures ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, ein standardisiertes Produkt zu einem festgelegten künftigen Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Gehandelt wird also nicht das Basisgut selbst, sondern nur die Verpflichtung bzw. das Recht zum Kauf oder Verkauf.
Die Auflösung eines Warenterminkontraktes kann durch Glattstellung (Rückkauf) oder Erfüllung (Lieferung) erfolgen.

WCE: 

Winnipeg Commodity Exchange Kanadische Warenterminbörse für Agrarprodukte in Winnipeg (www.wce.ca).

                   

Autoren

Steffen Mark

Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Oberbettringer Straße 162, 73525 Schwäbisch Gmünd, Telefon 07171-917100

Dr. Thomas Weiler Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Oberbettringer Straße 162, 73525 Schwäbisch Gmünd, Telefon 07171-917100


 

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung