Bei Beantragung der FAKT-Maßnahme F5 ist der Ergebnisausdruck jährlich bis 15. Februar des auf das Antragsjahr folgenden Jahres der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde vorzulegen
(MLR, Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2016)