Um die Wettbewerbsstellung von
Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, die ökologisch
erzeugte Produkte erfassen und verarbeiten, zu verbessern,
unterstützt das Land Baden-Württemberg diese mit einem
erhöhten Fördersatz von 25 %.
Gefördert werden Investitionen
in den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich
technischer Einrichtung sowie in die innerbetriebliche
Rationalisierung und/oder Modernisierung. Dies umfasst z. B.
Investitionen in die Bereiche Erfassung, Sortierung, Lagerung,
Kühlung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung oder
Etikettierung.
Die Förderung setzt voraus, dass
- die Unternehmen überwiegend ökologisch erzeugte
Produkte erfassen und mindestens fünf Jahre lang mindestens 40
% ihrer Aufnahmekapazitäten an den Erzeugnissen für die
sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit einzelnen
Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen auslasten,
- die Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens und normale
Absatzmöglichkeiten nachgewiesen werden können und
- mit der Investition eine Verbesserung der Ressourceneffizienz
verbunden ist.